Do., 01.09.2022 , 14:39 Uhr

Bestätigung der Corona-Infektion auch per Antigentest möglich

Sachsen erleichtert Infektionsnachweis - kein PCR-Test nötig

Sachsen - Künftig ist die Bestätigung einer Corona-Infektion auch mit einem professionell erfolgten Antigentest möglich. 

Der Freistaat passt zum 5. September die Quarantäne- und Isolationsregeln an die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie an, sowie an die bereits in anderen Bundesländern geltenden Regeln. Dementsprechend sei kein PCR-Test mehr zur Bestätigung einer Corona-Infektion verpflichtend, es genüge ein Antigentest. Dieser müsse professionell, also in Fremdtestung durch einen externen Leistungserbringer erfolgen, beispielsweise durch ein Testzentrum. Das positive Ergebnis des Antigentests wird ebenfalls als Nachweis für Lohnentschädigungszahlungen akzeptiert.

Weitergehend kann aus wichtigen Gründen nach einem positiven Selbsttest ganz auf eine Bestätigungstestung verzichtet werden. Ein wichtiger Grund kann eine Krankschreibung durch einen Arzt wegen Verdacht oder Diagnose von COVID-19 sein. Verdachtspersonen müssen sich dann genauso lange absondern, wie positiv getestete Personen, hieß es laut Mitteilung. Für einen Genesenennachweis sei aber wie bisher ein positives PCR-Testergebnis erforderlich. Ein PCR-Test zur Bestätigung der Infektion ist nicht mehr verpflichtend.

Unverändert endet die Absonderung bei positiv getesteten Personen nach fünf Tagen, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten. Alle Infos zur Absonderung unter: sachsen.de