Dresden/Leipzig. Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) hat heute in Leipzig neue Regeln zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen des Bundes vorgestellt. Ziel sei es, den Rückzahlungsprozess für betroffene Unternehmen unbürokratischer, flexibler und sozial gerechter zu gestalten. Damit reagiert das Ministerium auf anhaltende Kritik aus Wirtschaft, Verbänden und Politik.
Die wichtigste Maßnahme: Die Sächsische Aufbaubank (SAB) setzt Rückforderungen zunächst aus. Gleichzeitig wird die Rückzahlungsfrist für den „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ deutlich erweitert:
Nach einer zinsfreien Frist von sechs Monaten können Unternehmen zwischen drei Optionen wählen:
Die Zahlung kann flexibel in frei gewählten Raten erfolgen. Die Verzinsung erfolgt nur einmalig auf den Gesamtbetrag – unabhängig von Zwischenzahlungen.
Wirtschaftsminister Dirk Panter betonte:
„Niemand soll finanziell überfordert werden. Wir schaffen Planungssicherheit für Sachsens Unternehmerinnen und Unternehmer.“
Gleichzeitig stellte er klar, dass die Verfahren nicht eingestellt werden. Der Bun fordere eine Einzelfallprüfung – im Sinne der Steuerzahler.
Neu ist auch die Härtefallregelung: Bei zu geringem Einkommen oder nicht verfügbarem Vermögen kann die Rückforderung eingestellt werden.
Die Richtwerte:
Immobilienvermögen oder Altersvorsorge bleiben in der Regel unangetastet.
Die Handwerkskammer Dresden begrüßte die Maßnahmen als »richtigen und wichtigen Schritt«. Vize-Hauptgeschäftsführerin Manuela Salewski betont:
„Die neuen Einkommensgrenzen bringen Entlastung. Ob sie alle Härtefälle abdecken, bleibt abzuwarten.“
Auch die GRÜNEN sehen Fortschritte, fordern aber bundesweit einheitliche und komplett zinsfreie Rückzahlungsmodelle.
Die AfD lehnt Rückforderungen grundsätzlich ab und verlangt eine vollständige Entschädigung für Lockdown-Schäden.
Unternehmen können sich ab sofort unter 0351/49104999 telefonisch beraten lassen.
Antworten auf häufige Fragen zur Rückforderung finden sich online unter:
👉 www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren