Sa., 12.07.2025 , 12:00 Uhr

AfD-Mitgliedschaft kein Hindernis

Sachsen fragt keine Parteizugehörigkeit bei Staatsdienst ab

Trotz der bundesweiten Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung bleibt eine Parteimitgliedschaft in Sachsen kein pauschales Hindernis für eine Einstellung im öffentlichen Dienst. Verfassungstreue wird künftig jedoch stärker geprüft – insbesondere bei Polizei und Justiz.

AfD-Mitgliedschaft kein genereller Hinderungsgrund in Sachsen

Eine Mitgliedschaft in der AfD stellt in Sachsen weiterhin kein grundsätzliches Hindernis für eine Tätigkeit im Staatsdienst dar. Das bestätigte das sächsische Innenministerium, nachdem in anderen Bundesländern entsprechende Maßnahmen diskutiert worden waren.

Verfassungstreue wird Teil des Einstellungsverfahrens

Künftig soll im Bewerbungsverfahren eine verpflichtende schriftliche Erklärung über die Verfassungstreue eingeführt werden. Bewerberinnen und Bewerber müssen versichern, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben.

Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD Anfang Mai bundesweit als rechtsextremistisch ein. Für den sächsischen Landesverband gilt diese Bewertung bereits seit Dezember 2023. Die Partei weist diese Einstufung zurück und hat rechtliche Schritte dagegen eingeleitet.

Parteizugehörigkeit allein führt nicht zu Disziplinarmaßnahmen

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) stellte klar, dass eine bloße AfD-Mitgliedschaft keine direkten dienstrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Entscheidend sei, ob konkretes Verhalten vorliegt, das auf eine rechtsextreme Gesinnung hindeutet. Erst in solchen Fällen könne eine beamtenrechtliche Prüfung erfolgen. Zudem bestehe keine Offenlegungspflicht über die Parteizugehörigkeit.

 

Verfassungsschutz wird in Auswahlverfahren eingebunden

Bei bestimmten Berufsgruppen wie der Polizei wird das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) routinemäßig in das Auswahlverfahren einbezogen. Zusätzlich prüfen die zuständigen Behörden im Einzelfall, ob Bewerbende uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Laut Innenministerium gab es im laufenden Jahr bislang keine Hinweise des LfV im Rahmen der Verfassungstreueprüfungen.

113 Rechtsextremismus-Verdachtsfälle bei der Polizei seit 2017

Zur Bekämpfung von Extremismus gibt es bei der sächsischen Polizei seit 2017 eine eigene Koordinierungsstelle. Diese dokumentiert und bewertet Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus. Bis Mitte Februar 2025 wurden insgesamt 113 solcher Fälle erfasst.

Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst beschlossen

Im März 2024 verabschiedete der Sächsische Landtag ein Gesetz zur Sicherstellung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Es sieht vor, dass vor der Verbeamtung – insbesondere bei Polizei und Justiz – eine Überprüfung durch das LfV erfolgt. Personen in Führungspositionen oder sicherheitsrelevanten Bereichen müssen dabei besonders hohe Anforderungen an ihre Verfassungstreue erfüllen.