Dresden - In der bundesweiten Debatte um die Zukunft der schriftlichen Division in der Grundschule hat Sachsen eine klare Position bezogen. Sachsens Kultusminister Conrad Clemens erklärte, dass der Freistaat auch künftig an diesem Rechenverfahren festhalten wird. Im 2025 aktualisierten Lehrplan für Mathematik ist die schriftliche Division weiterhin als Lernziel vorgesehen.
Auslöser der aktuellen Diskussion ist eine Entscheidung des Kultusministeriums in Niedersachsen. Dort wurde angekündigt, ab dem kommenden Schuljahr auf das Lehren der schriftlichen Division im Primarbereich zu verzichten. Sachsen geht damit bewusst einen anderen Weg.
Grundlage für den neuen sächsischen Lehrplan sind die 2022 überarbeiteten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Diese Standards definieren bundesweit verbindliche Kompetenzziele für den Unterricht und wurden an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Der sächsische Lehrplan Mathematik für die Grundschule orientiert sich eng an diesen Vorgaben.
Ein zentrales Anliegen der Bildungsstandards ist die Sicherung grundlegender mathematischer Basiskompetenzen. Dazu zählen unter anderem das sichere Rechnen, das Verständnis von Zahlen und Operationen sowie der Umgang mit mathematischen Strukturen. Mit den kompetenzorientierten Lernzielen wird die Rolle der Grundschule als Fundament für den weiteren Bildungsweg nochmals hervorgehoben.
Der Mathematikunterricht im Primarbereich ist in Sachsen in mehrere Lernbereiche gegliedert. Dazu gehören Raum und Form, Zahl und Operation, Größen und Messen sowie Daten und Zufall. Der Bereich Muster, Strukturen und funktionaler Zusammenhang bildet keinen eigenständigen Lernbereich, sondern wird in alle anderen Bereiche integriert.
Die schriftliche Division ist dem Lernbereich „Zahl und Operation“ zugeordnet. Sie wird in der Klassenstufe 4 auf der Lernzielebene „Einblick gewinnen“ behandelt. Diese Lernzielebene dient der grundlegenden Orientierung und dem Kennenlernen des Verfahrens, ohne eine vertiefte mathematische Reflexion zu verlangen.
Mit dieser Festlegung unterstreicht Sachsen, dass klassische Rechenverfahren weiterhin Bestandteil der mathematischen Grundbildung bleiben sollen. Gleichzeitig lässt der Lehrplan den Schulen pädagogischen Spielraum bei der Umsetzung im Unterricht.