Dresden - Wegen des anhaltenden Niedrigwassers lockert Sachsen vorübergehend das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen. Lkw dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein, wenn sie Gütertransporte ersetzen, die aufgrund niedriger Wasserstände nicht per Binnenschiff durchgeführt werden können. Das teilte das sächsische Infrastrukturministerium mit.
Die Ausnahmeregelung gilt zudem an Samstagen, an denen während der Ferienreisezeit normalerweise ein Fahrverbot besteht. Ziel ist es, mögliche Engpässe bei der Versorgung und in Lieferketten zu verhindern.
Die Regelung betrifft Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lastwagen mit Anhängern. Voraussetzung ist, dass mit ihnen Transporte übernommen werden, die wegen des Niedrigwassers nicht über die Wasserstraße möglich sind.
Auch unmittelbar mit diesen Transporten verbundene Leerfahrten fallen unter die Ausnahme. Großraum- und Schwertransporte sind dagegen nicht von der Sonderregelung erfasst.
Damit können unter anderem notwendige Lieferungen von Rohstoffen, Vorprodukten oder anderen Gütern vorübergehend verstärkt auf die Straße verlagert werden.
Eine schnelle Entspannung der Situation ist nach Einschätzung des Infrastrukturministeriums nicht absehbar. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) erklärte, die Niedrigwasserlage werde voraussichtlich weiter anhalten. Deshalb solle frühzeitig verhindert werden, dass es zu Engpässen komme.
Mit der zeitlich begrenzten Ausnahme sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Transporte vom Wasser auf die Straße zu verlagern, wenn eine Beförderung mit Binnenschiffen nicht mehr möglich ist.
Mit der Entscheidung ändert der Freistaat seine bisherige Einschätzung. Noch am Montag hatte das Infrastrukturministerium erklärt, eine Lockerung des Sonntagsfahrverbots sei zunächst nicht erforderlich.
Nun schließt sich Sachsen den Sonderregelungen mehrerer anderer Bundesländer an. Auch die benachbarten Länder Brandenburg und Thüringen haben vergleichbare Ausnahmen ermöglicht.
Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen. Sie erschweren den Gütertransport per Schiff erheblich. Transporte müssen deshalb teilweise auf Straße und Schiene verlagert werden, damit Lieferketten aufrechterhalten werden können.
Besonders deutlich zeigt sich die Situation auf der Oberelbe. In Tschechien und Sachsen fahren dort bereits seit Wochen keine Güterschiffe mehr.
Die Sonderregelung für Sachsen ist zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.