So., 09.02.2025 , 10:27 Uhr

100 Tage Selbstbestimmungsgesetz

Sachsen nutzt Selbstbestimmungsgesetz häufig

Dresden/Leipzig - Ende letzten Jahres trat in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, mit dem man leichter und schneller sowohl seinen Namen als auch sein Geschlecht ändern kann. Eine erste Zwischenbilanz zeigt - die Nachfrage ist hoch.

Leipzig ist Spitzenreiter bei Anträgen

Seit dem 1. November ist es in Deutschland einfacher, den Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern. Die meisten Anträge gingen in Leipzig ein, wo sich bereits Ende August 450 Menschen für eine Änderung des Geschlechts angemeldet hatten, die bis Ende September auf über 600 anstieg. 

Im bundesweiten Vergleich hat Leipzig die mit Abstand höchsten Anmeldezahlen. Während größere Städte wie München und Köln rund 300 Anmeldungen verzeichneten, führt Leipzig mit einer Quote von 73 Anmeldungen pro 100.000 Einwohner die Statistik an.

Bis zum 31. Januar haben in Dresden bereits 263 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, wie die Stadt mitteilte. Am häufigsten wurde der Geschlechtseintrag von weiblich auf männlich geändert (116 Fälle), während 79 Personen den Wechsel von männlich auf weiblich vollzogen.

Die Option „divers“ wurde vor allem von Menschen gewählt, die zuvor als weiblich eingetragen waren (26), während nur 9 männlich eingetragene Personen diese Wahl trafen. Auch der Wechsel zu einem Geschlechtseintrag ohne Angabe war möglich, wobei sich ebenfalls mehr Frauen als Männer für diese Variante entschieden (25 gegenüber 8).

Selbstbestimmungsgesetz gilt seit 1. November

Das Selbstbestimmungsgesetz, das seit dem 1. November in Kraft ist, erlaubt es, den Geschlechtseintrag und Vornamen ohne die vorher notwendigen Gutachten, ärztlichen Bescheinigungen oder richterlichen Beschlüsse zu ändern.

Eine einfache Erklärung beim Standesamt genügt. Diese Erleichterung kommt insbesondere transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zugute. Die Änderung muss allerdings mindestens drei Monate vor dem Termin im Standesamt angemeldet werden.

Wer sich für einen Geschlechtseintrag als männlich oder weiblich entscheidet, muss einen entsprechenden oder neutralen Vornamen wählen. Bei der Option „divers“ oder dem Wegfall des Geschlechtseintrags bleibt der vorherige Name bestehen, kann frei gewählt oder ebenfalls neutral sein.

Das Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundestag im April 2024 verabschiedet hat, ersetzt das vorherige Transsexuellengesetz. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht Teile der alten Regelungen als verfassungswidrig erklärt und auf die problematische, entwürdigende Situation für Betroffene hingewiesen.