Dresden - Der Freistaat Sachsen und die kommunalen Landesverbände haben sich auf ein umfangreiches Entlastungspaket für die Jahre 2027 und 2028 verständigt. Finanzminister Christian Piwarz und die Präsidenten der kommunalen Landesverbände in Sachsen einigten sich auf einen Finanzausgleich mit einem Gesamtumfang von rund 930 Millionen Euro.
Das Verhandlungsergebnis soll nun in den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 einfließen. Beschlossen ist die Vereinbarung damit noch nicht. Sie muss anschließend vom Haushaltsgesetzgeber bestätigt werden.
Im Mittelpunkt der Einigung stehen ein neuer Soziallastenausgleich für Landkreise und Kreisfreie Städte sowie eine Anhebung und Dynamisierung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten.
Finanzminister Christian Piwarz erklärte, das Land stehe in finanziell schwierigen Zeiten an der Seite der Kommunen. Gleichzeitig verwies er darauf, dass auch die finanziellen Möglichkeiten des Freistaates begrenzt seien. Die Einigung sei nur möglich gewesen, weil die Staatsregierung bereit sei, Kredite aufzunehmen.
Piwarz machte außerdem deutlich, dass der Freistaat den Kommunen bei Leistungen helfe, die durch Sozialgesetzgebung des Bundes verursacht würden. Damit verweist das Finanzministerium auf Kosten, die zwar vor Ort in den Kommunen anfallen, deren rechtliche Grundlage aber auf Bundesebene liegt.
Kern des vereinbarten Finanzausgleichs ist die Einführung eines Sonderlastenausgleichs für Sozialausgaben. Dieser soll die Kreisfreien Städte und Landkreise entlasten und jährlich ein Volumen von 322 Millionen Euro haben.
Landrat Henry Graichen, Präsident des Sächsischen Landkreistages, bezeichnete den neuen Sonderlastenausgleich als entscheidendes Element zur Entlastung der Landkreise und Kreisfreien Städte. Darin sieht der Landkreistag einen zentralen Ansatz, um strukturelle Finanzierungsprobleme der Landkreise abzumildern.
Gleichzeitig machte Graichen deutlich, dass die Maßnahme aus Sicht der Landkreise nicht ausreiche, um die bestehenden Haushaltsprobleme vollständig zu lösen. Die Haushaltsschieflage der Landkreise werde damit nicht beseitigt. Es blieben erhebliche Haushaltslücken. Um diese zu schließen, brauche es auch auf Bundesebene Reformen, insbesondere bei den Sozialleistungssystemen.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Einigung betrifft die Kindertagesstätten. Die kreisangehörigen Gemeinden und Kreisfreien Städte sollen durch eine Anhebung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten der Kitas um 90 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Zudem soll dieser Landeszuschuss künftig dynamisiert werden. Das bedeutet, dass er zukünftig der Entwicklung der Betriebskosten folgen soll. Aus Sicht der kommunalen Vertreter ist dies ein wichtiger Punkt, weil steigende Betriebskosten für Kitas die Haushalte der Städte und Gemeinden zusätzlich belasten.
Bert Wendsche, Oberbürgermeister und Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, begrüßte die Einigung zur Erhöhung und Dynamisierung der Kita-Pauschale. Zugleich erklärte er, die durch Landesschulden ermöglichte Einigung verschaffe den Kommunen Zeit. Diese müsse genutzt werden, um öffentliche Einnahmen und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Wendsche forderte dafür Reformen in Sachsen, die den öffentlichen Sektor digitaler, schneller und schlanker machen. Außerdem verwies er auf die Ausgabendynamik im Sozialbereich und formulierte den Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Aus Sicht des Städte- und Gemeindetages sei insbesondere der Bund gefordert, seine Vorgaben entweder anzupassen oder deren Kosten vollständig selbst zu tragen.
Zur weiteren Entlastung sollen Steuermehreinnahmen der Kommunen, die sich aus der Kompensation des Bundes für den sogenannten Investitionsbooster ergeben, aus der Bemessung des kommunalen Finanzausgleichs gegenüber dem Land ausgeklammert werden. Dadurch sollen diese Mehreinnahmen vollständig auf kommunaler Ebene verbleiben.
Für die Jahre 2027 und 2028 soll der kommunale Finanzausgleich dafür insgesamt um 80 Millionen Euro angehoben werden.
Die Einigung umfasst außerdem die Fortführung des Ausgleichs für Gewässer zweiter Ordnung. Dieser soll weiterhin 10 Millionen Euro jährlich betragen und über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz geregelt werden.
Neu geschaffen werden soll ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 ein Lastenausgleich für Kurorte. Dafür sind jährlich 7 Millionen Euro vorgesehen. Sowohl der Ausgleich für Gewässer zweiter Ordnung als auch der geplante Ausgleich für Kurorte sollen jeweils zur Hälfte aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs und aus Landesmitteln finanziert werden.
Zusätzlich werden die Kommunen in den Jahren 2026 bis 2030 von dem auf sie entfallenden Finanzierungsanteil für die Ersatzbeschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler freigestellt. Dies soll die Kommunen jährlich um 3,5 Millionen Euro entlasten.
Aus dem Staatshaushalt sollen für die Jahre 2027 und 2028 insgesamt 830 Millionen Euro an zusätzlichen Landesmitteln bereitgestellt werden. Der gesamte kommunale Finanzausgleich soll in den Jahren 2027 und 2028 jeweils rund 4,9 Milliarden Euro betragen.
Damit erhöht sich die Finanzausgleichsmasse im Doppelhaushalt 2027/2028 um etwa 1,3 Milliarden Euro gegenüber dem aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026.
Die Einigung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden ist ein Verhandlungsergebnis und noch kein endgültiger Haushaltsbeschluss. Das Paket soll in den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 aufgenommen werden. Anschließend entscheidet der Haushaltsgesetzgeber über die Umsetzung.
Für die Kommunen in Sachsen geht es dabei um erhebliche finanzielle Entlastungen bei Sozialausgaben, Kita-Kosten und weiteren kommunalen Aufgaben. Gleichzeitig machen die Vertreter der Kommunen deutlich, dass aus ihrer Sicht weitere Reformen und Unterstützung notwendig bleiben.