Di., 24.03.2026 , 14:31 Uhr

Gesetz soll mehr Vielfalt und Wahlmöglichkeiten bringen

Sachsen plant neue Bestattungsformen

Sachsen will das Bestattungsrecht reformieren. Neue Formen wie Tuch- oder Baumbestattungen sowie gemeinsame Beisetzungen mit Haustieren sollen möglich werden.

Dresden - Sachsen will das bestehende Bestattungsrecht umfassend reformieren und künftig mehr Formen der Beisetzung ermöglichen. Das Kabinett hat dazu den Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, den gewandelten Bedürfnissen der Bevölkerung sowie den Anforderungen von Friedhofsträgern Rechnung zu tragen.

Zu den geplanten Neuerungen gehört unter anderem die Einführung weiterer Bestattungsformen. Künftig soll es möglich sein, Verstorbene in Tüchern beizusetzen. Zudem wird eine gemeinsame Bestattung von Menschen und ihren Haustieren vorgesehen. Sachsen zählt bislang zu den Bundesländern, in denen einige dieser Formen noch nicht erlaubt sind.

Auch alternative Beisetzungsarten sollen stärker berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa das Verstreuen von Totenasche auf speziell ausgewiesenen Friedhofsflächen oder Baumbestattungen im Wurzelbereich auf Friedhöfen oder in Bestattungswäldern. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, sogenannte Lebensbäume anzuziehen, bei denen die Asche mit Erde vermischt und ein Baum gepflanzt wird.

Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft den Umgang mit Asche. Auf ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person soll es künftig erlaubt sein, Teile der Asche zu Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen. Eine Teilung ohne entsprechenden Willen bleibt ausgeschlossen.

Das bestehende Bestattungsgesetz stammt im Kern aus dem Jahr 1994. Seitdem habe sich die Bestattungskultur deutlich verändert, erklärte Sozialministerin Petra Köpping. Es gebe einen klaren Trend weg von der klassischen Erdbestattung hin zu individuelleren und häufig auch kostengünstigeren Formen, insbesondere zur Feuerbestattung.

Auch für Eltern von Fehl- oder Totgeburten sind Änderungen vorgesehen. Künftig soll eine Wahlfreiheit bestehen: Eine individuelle Bestattung wird erst ab einem Gewicht von 1.000 Gramm verpflichtend. Entscheiden sich Eltern dagegen, übernimmt die Einrichtung die Beisetzung, auch anonym. Zudem sollen Einrichtungen stärker über diese Möglichkeiten informieren.

Der Friedhofszwang bleibt weiterhin bestehen. Gleichzeitig sollen Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden, unter anderem durch die geplante elektronische Ausstellung und Übermittlung von Todesbescheinigungen. Auch Umbettungen von Urnen sollen künftig erleichtert werden.

Mit der Reform verfolgt die Staatsregierung das Ziel, traditionelle Grundsätze wie die Totenruhe zu wahren und zugleich neue, zeitgemäße Formen der Bestattung zu ermöglichen.