Di., 10.03.2026 , 14:09 Uhr

Neuer Krankenhausplan soll Versorgung im Freistaat sichern

Sachsen plant neue Struktur für Krankenhäuser

Sachsen arbeitet an einem neuen Krankenhausplan. Ziel ist eine flächendeckende medizinische Versorgung trotz Fachkräftemangel, demografischem Wandel und bundesweiter Krankenhausreform.

Dresden - Sachsen will mit einem neuen Krankenhausplan die medizinische Versorgung im Freistaat langfristig sichern. Das Kabinett in Dresden hat dafür grundlegende Ziele beschlossen. Oberstes Ziel bleibe eine qualitativ hochwertige, zukunftsfeste und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung, erklärte Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).

Konkrete Entscheidungen darüber, welche Behandlungen einzelne Krankenhäuser künftig anbieten werden, sollen im Laufe dieses Jahres getroffen werden. Damit reagiert das Land auf Veränderungen im Gesundheitswesen sowie auf die bundesweite Krankenhausreform.

Veränderungen durch Demografie und Fachkräftemangel

Nach Angaben von Ministerin Köpping machen mehrere Entwicklungen Anpassungen in der Krankenhauslandschaft notwendig. Dazu zählen unter anderem sinkende Geburtenzahlen, eine alternde Bevölkerung sowie der zunehmende Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.

Auch die Krankenhausreform des Bundes führt zu strukturellen Veränderungen. Krankenhäuser seien deshalb gezwungen, ihre Strukturen weiterzuentwickeln. Ziel sei es, stabile und langfristig tragfähige Versorgungsstrukturen zu schaffen.

Nicht jedes Krankenhaus soll alle Leistungen anbieten

Nach den Plänen der Landesregierung soll künftig nicht mehr jedes Krankenhaus alle medizinischen Leistungen anbieten müssen. Stattdessen sollen bestimmte Behandlungen stärker gebündelt werden, um Qualität und Spezialisierung zu sichern.

Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums kann eine Konzentration von Leistungen dazu beitragen, die Behandlungsqualität zu verbessern. Wenn jedes Krankenhaus sämtliche Fachgebiete abdecken wolle, könne dies zu Lasten der Qualität gehen.

Neue Struktur durch Leistungsgruppen

Im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform wird auch die Systematik der Krankenhausplanung verändert. Statt bisheriger Fachgebiete sollen künftig sogenannte Leistungsgruppen gelten.

Die bislang rund 20 Fachgebiete werden dabei in mehr als 60 bundeseinheitliche Leistungsgruppen aufgeteilt. Diese neue Struktur soll eine genauere Zuordnung medizinischer Leistungen ermöglichen.

Derzeit prüft der Medizinische Dienst, ob die Krankenhäuser die Mindestanforderungen für die jeweiligen Leistungsgruppen erfüllen. Diese Prüfungen sollen bis Ende Juli abgeschlossen sein.

Entscheidungen noch in diesem Jahr

Auf Grundlage dieser Prüfungen sollen anschließend konkrete Entscheidungen über die zukünftigen Leistungsangebote der einzelnen Krankenhäuser vorbereitet werden. Diese werden in Form von Bescheiden an die Kliniken übermittelt.

Vor jeder Entscheidung sind Gespräche mit den jeweiligen Krankenhäusern vorgesehen. Zudem haben die Einrichtungen die Möglichkeit, gegen Entscheidungen rechtlich vorzugehen.

Netz der Krankenhäuser soll bestehen bleiben

Nach Angaben des Sozialministeriums bleibt das bestehende System eines abgestuften Versorgungsnetzes grundsätzlich erhalten. Dazu gehören über den Freistaat verteilte Krankenhäuser mit unterschiedlichen Versorgungsstufen.

Maximalversorger und Fachkliniken sollen weiterhin mit Regel- und Schwerpunktversorgern zusammenarbeiten. Einige Kliniken werden zudem besondere Schwerpunkte für bestimmte medizinische Bereiche übernehmen.

Aktuell gibt es in Sachsen 75 Krankenhausstandorte. Der neue Krankenhausplan soll ab dem Jahr 2027 gelten.