Fr., 17.01.2025 , 08:46 Uhr

Lebensmittelüberwachung startet Untersuchungen in Sachsen

Sachsen prüft Dubai-Schokolade auf Inhaltsstoffe

Nach ersten Untersuchungen in Baden-Württemberg prüfen nun auch sächsische Behörden die sogenannte Dubai-Schokolade. Es gibt Sicherheitsbedenken wegen Inhaltsstoffen.

Dresden – Die sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden nehmen die sogenannte Dubai-Schokolade unter die Lupe. Hintergrund sind Analyseergebnisse aus Baden-Württemberg, die bedenkliche Inhaltsstoffe sowie unzureichende Kennzeichnungen aufdecken.

Das sächsische Sozialministerium bestätigte, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden informiert wurden. Noch sind in der Landesuntersuchungsanstalt jedoch keine Proben eingegangen, sodass derzeit keine eigenen Analysedaten vorliegen. Sehen Sie sich jedoch die behördlichen Anlass zur Überprüfung der importierten Schokolade an, um mögliche Gesundheitsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen auszuschließen.

Palmöl, fehlende Deklaration und Schimmelbefall

In Baden-Württemberg wurde festgestellt, dass einige Sorten der Schokolade Palmöl anstelle von Kakaobutter enthalten – ein kostengünstiger Ersatzstoff, der nicht immer korrekt deklariert wurde. Gerade für Menschen mit Allergien kann eine fehlerhafte Kennzeichnung gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Besonders alarmierend: In einer Probe der Pistazien-Creme wurde Schimmel entdeckt.

Die Schokolade stammt von verschiedenen Herstellern und wird international produziert. Bislang wurden jedoch nur wenige Proben analysiert. Angesichts der bisherigen Erkenntnisse sollen die Kontrollen bundesweit ausgeweitet werden.

Sachsen verstärkt Lebensmittelkontrollen

Die Untersuchungen in Sachsen werden in den nächsten Tagen intensiviert. Die Behörden stehen in engem Austausch mit den zuständigen Stellen in anderen Bundesländern. Es bleibt abzuwarten, ob auch in Sachsen bedenkliche Inhaltsstoffe oder Hygienemängel festgestellt werden. Verbraucherverbände bewerten, auf die genaue Deklaration von Zutaten zu achten und verdächtige Produkte den zuständigen Behörden zu melden.