Dresden – Sachsen will den Umgang mit strafunmündigen Kindern nach schweren Straftaten neu prüfen. Justizministerin Constanze Geiert (CDU) betont, dass die Zunahme schwerer Gewalttaten durch Kinder die bestehenden Instrumente kritisch hinterfragt. Ziel sei es, diese gegebenenfalls nachzuschärfen.
Für die heute in Hamburg beginnende Justizministerkonferenz der Länder hat Sachsen einen entsprechenden Antrag eingebracht. Geiert schlägt ein sogenanntes Verantwortungsverfahren für strafunmündige Kinder vor. Dabei sollen mutmaßlich straffällige Kinder gemeinsam mit Eltern, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und weiteren Beteiligten in ein förmliches Verfahren einbezogen werden. Es orientiert sich an einem Strafverfahren, ist aber kein solches.
Das Verantwortungsverfahren ist Teil eines größeren Vorstoßes des Freistaates. Sachsen prüft, ob die bestehenden Reaktionsmöglichkeiten auf Gewaltkriminalität strafmündiger Kinder ausreichen. Dabei sollen die Verantwortung der Eltern sowie die Zusammenarbeit von Justiz, Jugendhilfe und Polizei stärker berücksichtigt werden.
Geiert betont: „Wir dürfen nicht erst reagieren, wenn sich problematische Entwicklungen weiter verfestigt haben. Ziel muss sein, Kinder besser zu schützen, Eskalationen frühzeitig zu verhindern und kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen.“
In Deutschland gilt die Strafmündigkeit ab 14 Jahren. Kürzlich gab es Diskussionen, insbesondere innerhalb der CDU, über eine mögliche Herabsetzung der Altersgrenze. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) widerspricht dem Ansatz, da sie eine abschreckende Wirkung allein durch härtere Strafen für illusorisch hält.
Kritik kommt zudem vom Deutschen Kinderhilfswerk. Präsidentin Anne Lütkes lehnt sowohl eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze als auch eingeschränkte Strafverfahren für unter 14-Jährige ab. Ihrer Ansicht nach seien wirksame Interventionen vor allem pädagogischer Natur, nicht strafrechtlicher.
Der Vorstoß Sachsens löst damit eine kontroverse Debatte über die Balance zwischen Kinderschutz, Prävention und strafrechtlicher Verantwortung aus.