Dresden - Der Freistaat Sachsen will seine öffentliche Verwaltung grundlegend modernisieren. Das sächsische Kabinett hat dazu eine umfassende Modernisierungsagenda beschlossen. Sie umfasst zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Bereichen der Staatsverwaltung und soll die Verwaltung mittel- und langfristig effizienter, schlanker und handlungsfähig halten.
Hintergrund ist unter anderem die demografische Entwicklung im Freistaat. Die Staatsregierung verweist darauf, dass der Bevölkerungsrückgang und zunehmende Altersabgänge in der Verwaltung neue Strukturen notwendig machen. Ziel ist es, Aufgaben stärker zu bündeln, Verfahren zu vereinfachen und vorhandene Mittel gezielter einzusetzen.
Ministerpräsident Michael Kretschmer bezeichnete eine gut funktionierende Verwaltung als entscheidend für Rechtsstaat, wirtschaftliche Entwicklung, Sicherheit und Wohlstand. Mit den Reformen solle der öffentliche Dienst gestärkt und zugleich schlanker und effizienter werden. Es gehe auch um mehr Vertrauen gegenüber Wirtschaft und Bürgern.
Vizeregierungschefin Petra Köpping sprach von einem der ambitioniertesten Vorhaben seit 1990 im Freistaat. Alle Ressorts hätten geprüft, wie die Staatsverwaltung effizienter, stringenter und unbürokratischer werden könne.
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neuordnung von Behördenstrukturen. Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung will die Aufgaben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sowie des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen zusammenführen. Daraus soll ein neues Landesamt für Infrastruktur entstehen. Die Gründung ist für 2028 vorgesehen. Es soll unter anderem für Straßenbau, Verkehr, Geodaten und digitale Infrastrukturen zuständig sein.
Auch das Landesamt für Archäologie und das Landesamt für Denkmalpflege sollen zusammengeführt werden. Künftig sollen sie unter dem Dach der Landesdirektion Sachsen eine gemeinsame Einheit bilden. Bürger, Bauherren und Kommunen sollen dadurch einen zentralen Ansprechpartner für Archäologie und Denkmalpflege erhalten.
Darüber hinaus soll in der Landesdirektion Sachsen ein Landesgesundheitsamt als Fachabteilung entstehen. Damit sollen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit gebündelt, Abstimmungen beschleunigt und Gesundheitsämter sowie Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt werden.
Im Wirtschaftsressort sind ebenfalls strukturelle Veränderungen geplant. Die Digitalagentur Sachsen soll in bestehende Strukturen des Ministeriums integriert und als eigenständige Behörde aufgelöst werden. Strategisch wichtige Themen sollen innerhalb des Ministeriums weitergeführt werden.
Das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen soll neu strukturiert werden. Künftig soll es sich stärker auf gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften und Fachkräftesicherung konzentrieren. Es soll als zentrale erste Anlaufstelle für internationale Fachkräfte und sächsische Arbeitgeber dienen.
Auch die Förderstrategie des Wirtschaftsressorts soll neu erarbeitet werden. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, Entscheidungen zu beschleunigen und Förderangebote zugänglicher zu machen.
Die Staatsregierung plant außerdem Einsparungen bei Preisen, Wettbewerben, Beiräten und Beauftragten. Im Wirtschaftsressort sollen durch die Zusammenlegung von Wettbewerben und die Reduzierung von Preisgeldern künftig mindestens 500.000 Euro eingespart werden.
In der gesamten Landesverwaltung soll ein Drittel der Fachbeiräte abgebaut werden. Auch die Zahl der Beauftragten soll reduziert werden. Neue Geschäftsstellen für Beiräte oder Beauftragte sollen künftig grundsätzlich nicht mehr eingerichtet werden.
Angesichts des demografischen Wandels prüft die Staatsregierung Maßnahmen, um Beamte länger im Dienst zu halten. Hintergrund sind steigende Altersabgänge in der öffentlichen Verwaltung und zusätzliche Belastungen durch vorzeitige Ruhestandsversetzungen.
Geprüft werden unter anderem eine Anhebung der allgemeinen Antragsaltersgrenze von 63 auf 66 Jahre, eine Abschaffung des abschlagsfreien Ruhestandes und höhere Versorgungsabschläge. Zudem soll untersucht werden, wie ein freiwilliger längerer Verbleib im Dienst attraktiver gemacht werden kann. Ergebnisse sollen bis August 2028 vorliegen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Digitalisierung. Standardisierte Förderverfahren sollen stärker automatisiert werden. Bis Ende 2027 soll dafür ein Förder-Digital-Modulbaukasten eingeführt werden. Ziel ist eine reibungslosere, transparentere und effizientere Bearbeitung von Förderanträgen.
Auch steuerliche Betriebsprüfungen sollen bürokratieärmer werden. Dafür plant Sachsen ein Pilotprojekt zur sogenannten Express-Betriebsprüfung. Bei Erfolg soll diese Form der Betriebsprüfung ab 2027 flächendeckend im Freistaat eingesetzt werden.
Die Zentralisierung von IT-Leistungen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste soll weiter vorangetrieben werden. Ein Grobkonzept liegt laut Staatsregierung vor. Ein Umsetzungskonzept soll bis Ende 2027 erarbeitet und vom Kabinett beschlossen werden.
Im Bildungsbereich will der Freistaat trotz sinkender Kinderzahlen die Bildungsqualität und ein wohnortnahes Schulnetz sichern. Dabei sollen bestehende Möglichkeiten wie jahrgangsübergreifender Unterricht, einzügige Oberschulen und Hybridunterricht genutzt werden.
Für Lehrkräfte und Schulleitungen soll bis Jahresende ein Maßnahmenplan vorgelegt werden. Grundlage sind Handlungsempfehlungen eines unabhängigen Expertengremiums. Zum Schuljahr 2026/2027 sollen freiwillige Arbeitszeitkonten eingeführt werden.
Auch die Schulsozialarbeit soll vereinfacht werden. Die Fördermittel des Freistaates sollen ab 2027 pauschaliert an Kommunen und Landkreise ausgezahlt werden. Dadurch sollen aufwendige Antrags- und Nachweisverfahren reduziert werden.
In der Kulturförderung sollen Prozesse und Strukturen im Rahmen des Strategieprozesses „Zukunft Kulturland Sachsen 2030“ vereinfacht werden. Im Ehrenamt ist eine Konsolidierungsstrategie geplant, um Strukturen übersichtlicher zu machen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Zu den weiteren Vorhaben gehört die Verschmelzung von futureSAX, der Sächsischen Energieagentur und der Wirtschaftsförderung Sachsen zur Zukunftsagentur Sachsen GmbH bis Juni 2027. Die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung soll bis zum Abschluss ihrer Aufgaben eigenständig bleiben und bis 2031 aufgelöst werden.
Das Justizministerium prüft außerdem eine Konzentration der derzeit 25 Grundbuchämter auf maximal fünf Standorte. Anlass ist die Einführung des bundesweiten Datenbankgrundbuchs. Ziel sind ein effektiverer Betrieb und kürzere Bearbeitungszeiten.
Auch das Studienangebot soll stärker auf den Fachkräftebedarf in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ausgerichtet werden. Zudem sollen Ausbildung, Studium und Fortbildung für Verwaltung, Polizei und Justiz künftig stärker gebündelt werden.
Der sächsische Verfassungsschutz soll als Abteilung in das Innenministerium integriert werden. Die Staatsregierung begründet dies mit kürzeren Entscheidungswegen und einer stärkeren Steuerung.
Die Staatsregierung versteht die Verwaltungsmodernisierung als dauerhafte Aufgabe. Interne Verfahren sollen verschlankt, Prüfschleifen reduziert und digitale Möglichkeiten konsequenter genutzt werden. Kontrollen sollen stärker risiko- und wirkungsorientiert erfolgen.
Mit der Modernisierungsagenda will Sachsen nach Angaben der Staatsregierung Wirtschaft, Kommunen und Bürger spürbar entlasten. Viele der angekündigten Maßnahmen müssen nun von den zuständigen Ressorts weiter ausgearbeitet und umgesetzt werden.