Dresden - Die Sächsische Staatsregierung hat am 16. Dezember 2025 die Finanzierungsverordnung für das Deutschlandticket für das Jahr 2026 beschlossen. Mit dem Kabinettsbeschluss wird geregelt, wie die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat für Einnahmeausfälle durch das bundesweit gültige Nahverkehrsticket finanziell ausgeglichen werden.
Für das kommende Jahr stellt der Freistaat Sachsen insgesamt gut 40 Millionen Euro bereit. Bundesweit beteiligen sich Bund und Länder jährlich mit insgesamt drei Milliarden Euro an der Finanzierung des Deutschlandtickets. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Auswirkungen des einheitlichen Tickets auf Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger abzufedern und gleichzeitig den Fortbestand des Angebots zu sichern.
Nach Angaben der Staatsregierung wird das Deutschlandticket in Sachsen von rund 575.000 Menschen genutzt. Hinzu kommen etwa 250.000 Schülerinnen und Schüler, die das sogenannte Bildungsticket besitzen. Damit profitiert rechnerisch etwa jede fünfte Bürgerin und jeder fünfte Bürger im Freistaat von einem durch Sachsen geförderten ÖPNV-Ticket. Auch in Ballungsräumen wie Leipzig spielt das Ticket eine zentrale Rolle für den täglichen Nahverkehr.
Staatsministerin Regina Kraushaar bezeichnete das Deutschlandticket als einfach, preiswert und attraktiv. Der Kabinettsbeschluss schaffe finanzielle Klarheit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat.
In den Jahren 2023 bis 2025 erfolgte der finanzielle Ausgleich auf Grundlage eines komplexen Vergleichsmodells. Ausgangspunkt waren die Einnahmen des Jahres 2019, die unter anderem um Tarifsteigerungen, pauschale Fahrgastzuwächse sowie zusätzliche Betriebsleistungen wie Taktverdichtungen angepasst wurden. Diese Soll-Einnahmen wurden den tatsächlich erzielten Ist-Einnahmen gegenübergestellt, die Differenz wurde ausgeglichen.
Erzielten Verkehrsunternehmen höhere Einnahmen oder mehr Fahrgäste, verringerte sich der Ausgleich entsprechend. Ab dem Jahr 2026 wird dieses Verfahren bundesweit einheitlich umgestellt. Künftig erfolgt der Ausgleich pauschal, sodass Mehreinnahmen bei den Unternehmen verbleiben und nicht mehr gegengerechnet werden.
Im Rahmen einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 18. September 2025 hatten Bund und Länder beschlossen, die Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030 langfristig zu sichern. Gleichzeitig wurde eine Preisanpassung vereinbart. Ab dem 1. Januar 2026 wird das Deutschlandticket 63 Euro pro Monat kosten.
Das Deutschlandjobticket bleibt weiterhin günstiger. Durch Arbeitgeberzuschüsse und Nachlässe der Verkehrsunternehmen wird der monatliche Preis auf maximal 44,10 Euro begrenzt. In Sachsen nutzen bereits mehr als 83.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Angebot. Mit der gesicherten Finanzierung sollen künftig auch weitere Unternehmen motiviert werden, das Jobticket anzubieten.
Grundlage des Kabinettsbeschlusses sind sogenannte Musterrichtlinien, die im November 2025 von Bund, Ländern, Kommunen und der Verkehrsbranche beschlossen wurden. Um den Ausgleich des Deutschlandtickets ab 2026 rechtlich abzusichern, mussten diese Vorgaben in einer landesspezifischen Verordnung umgesetzt werden. Dies ist nun durch den Beschluss der sächsischen Staatsregierung erfolgt.