Di., 19.05.2026 , 13:41 Uhr

Bis 2036 stehen 1,524 Milliarden Euro für Landesinvestitionen bereit

Sachsen regelt Einsatz des Sachsenfonds

Sachsen legt fest, wie Bundesmittel im Landesarm des Sachsenfonds eingesetzt werden. Bis 2036 stehen 1,524 Milliarden Euro bereit.

Dresden - Die Sächsische Staatsregierung hat die Mittelverteilung und das Verwaltungsverfahren für den sogenannten Landesarm des Sachsenfonds beschlossen. Damit steht fest, wie der auf Sachsen entfallende Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes für strategisch bedeutsame Investitionen des Freistaates eingesetzt werden soll.

Bis 2036 stehen im Landesarm insgesamt 1,524 Milliarden Euro zur Verfügung. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist zunächst eine erste Tranche in Höhe von 254 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel sollen schrittweise entlang der jeweiligen Doppelhaushalte in sechs Doppelscheiben von jeweils 254 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Piwarz spricht von Investitionen in die Substanz Sachsens

Sachsens Finanzminister Christian Piwarz erklärte, mit dem Sachsenfonds werde ein klarer und verlässlicher Rahmen geschaffen, um zusätzliche Bundesmittel gezielt und mit langfristiger Wirkung einzusetzen. Es gehe nicht um kurzfristige Ausgaben, sondern um Investitionen in die Substanz des Freistaates.

Genannt werden unter anderem Investitionen in Krankenhäuser, Hochschulmedizin, Mobilität, Wohnen, Wasserbau, Pflege, Sport und Kultur. Die Mittel sollen nach Angaben des Finanzministeriums dort eingesetzt werden, wo sie den größten strukturellen Nutzen entfalten.

Erste Tranche mit Schwerpunkt Krankenhausbau

Ein Schwerpunkt der ersten Doppelscheibe liegt auf dem Krankenhausbau und der Hochschulmedizin. Dafür sind insgesamt 99 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen 52 Millionen Euro auf Krankenhausprojekte zur Nutzung der Transformationsfonds-Mittel des Bundes. Weitere 47 Millionen Euro sind für die Universitätsklinika vorgesehen.

Für den Ausbau und Erhalt nachhaltiger Mobilität stehen 24 Millionen Euro bereit. Für den Staatsstraßenbau sind 26 Millionen Euro eingeplant. Wirtschaftsnahe Vorhaben sollen mit insgesamt 30 Millionen Euro unterstützt werden. Davon sind jeweils 15 Millionen Euro für wirtschaftsnahe Maßnahmen und für Beteiligungen vorgesehen.

Mittel für Wohnen, Hochwasserschutz, Pflege, Sport und Kultur

Weitere 15 Millionen Euro sind für „Junges Wohnen“ vorgesehen. Damit soll die Verwaltungsvereinbarung für studentisches Wohnen und Wohnen für Auszubildende im sozialen Wohnungsbau 2026/2027 kofinanziert werden.

Jeweils 15 Millionen Euro fließen zudem in die Wohnraumförderung sowie in Wasserbau und Hochwasserschutz. Ergänzt wird die Verteilung durch 10 Millionen Euro für Pflegeeinrichtungen beziehungsweise alternativ für die Anschubfinanzierung von Infektionsschutzzentren. Für Sport und Kultur sind jeweils 10 Millionen Euro vorgesehen.

Landesarm dient nicht der kommunalen Investitionskraft

Der Landesarm umfasst die Mittel des Sachsenfonds, die der Freistaat Sachsen für eigene Investitionen einsetzt oder an andere Stellen weitergibt. Nicht darunter fallen Mittel, die direkt der kommunalen Investitionskraft dienen.

Vorrang haben Maßnahmen, die öffentliche Haushalte mittelfristig entlasten sowie Krisenfestigkeit und Daseinsvorsorge nachhaltig stärken. Die Abwicklung über das Sondervermögen soll die Verfahren vereinfachen und beschleunigen.

Förderung vor allem für größere Vorhaben

Gefördert werden vor allem neue Vorhaben, die wegen ihres Umfangs und ihrer Laufzeit nicht im üblichen Finanzplanungszeitraum abgebildet werden können. In der Regel müssen sie mindestens 7,5 Millionen Euro umfassen. Dieser Betrag kann auch durch mehrere Einzelmaßnahmen innerhalb eines klar abgegrenzten Programms erreicht werden.

Verwaltet werden die Mittel durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen. Die Ressorts erhalten die Gelder entsprechend ihrer Zuständigkeit zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung.

Konkrete Fördervorhaben müssen zuvor im Kabinett beraten werden. Maßnahmen oder Programme mit einem Volumen von mehr als 12,5 Millionen Euro benötigen zusätzlich die Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages.

Insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro für Sachsen

Aus dem Sondervermögen des Bundes erhält Sachsen insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro. Davon gehen rund 2,8 Milliarden Euro an die kommunale Ebene zur Stärkung der Investitionskraft.

Weitere 1,524 Milliarden Euro sind für Investitionen des Freistaates im Landesarm vorgesehen. Hinzu kommen 483,8 Millionen Euro für besonders hervorgehobene Vorhaben im Landes- und Kommunalinteresse. Dazu zählen unter anderem die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt, der Masterplan Südwestsachsen, Digitalisierungsprojekte und Maßnahmen zur Unterstützung der sächsischen Olympiabewerbung, insbesondere Investitionen in eine internationale Sportarena.

Nach Angaben des Finanzministeriums fließen damit mindestens 60 Prozent der Bundesmittel in die kommunale Ebene und in Vorhaben mit kommunalem Bezug.