Fr., 05.06.2026 , 10:30 Uhr

Landkreise und Städte ahnden Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel

Sachsen setzt neue Spritpreis-Regel um

Seit April dürfen Tankstellen Kraftstoffpreise nur noch einmal täglich erhöhen. Sachsen regelt nun die Zuständigkeiten für Kontrollen und Bußgelder.

Dresden - Im Freistaat Sachsen wird die Umsetzung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes organisatorisch geregelt. Seit dem 1. April dürfen Tankstellen in Deutschland ihre Kraftstoffpreise nur noch einmal täglich erhöhen – jeweils um 12 Uhr. Preissenkungen bleiben weiterhin jederzeit möglich. Die Regelung soll für mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei den Kraftstoffpreisen sorgen.

Bei Verstößen gegen das Verbot mehrfacher täglicher Preiserhöhungen können Bußgelder verhängt werden. Diese reichen von fünf Euro bis zu 100.000 Euro. Die Überwachung der Preisänderungen erfolgt über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K), die beim Bundeskartellamt angesiedelt ist.

Die MTS-K erfasst die Preisdaten von rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Betreiber sind verpflichtet, jede Preisänderung innerhalb von fünf Minuten zu melden. Die Daten werden unter anderem an zugelassene Spritpreis-Apps und Serviceportale weitergegeben. Künftig wertet die Markttransparenzstelle auch die Einhaltung der sogenannten 12-Uhr-Regel aus. Festgestellte Abweichungen werden an die zuständigen Landesbehörden übermittelt.

Im Freistaat Sachsen liegt die Ressortzuständigkeit und fachliche Koordinierung beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA). Das Ministerium hat diese Zuständigkeit sowohl der Markttransparenzstelle als auch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitgeteilt.

Für die Ahndung von Verstößen werden künftig die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich sein. Sie übernehmen als zuständige Vollzugsbehörden die Durchführung von Bußgeldverfahren und die Bearbeitung entsprechender Verstöße.

Das SMWA will gemeinsam mit den Zentralen Bußgeldstellen die weiteren Verfahrensabläufe abstimmen und die Landkreise sowie kreisfreien Städte bei der Umsetzung unterstützen.

Wirtschaftsminister Dirk Panter erklärte: „Die 12-Uhr-Regelung soll Transparenz und Verlässlichkeit schaffen und deshalb müssen wir auch dafür sorgen, dass sie eingehalten wird. Klare Zuständigkeiten und ein abgestimmtes Vorgehen stellen sicher, dass Verstöße schnell geahndet und wirksam sanktioniert werden. Inwiefern allerdings alle erfassten Abweichungen auch geahndet werden, muss sich im Einzelfall entscheiden.“

Nach Angaben der Markttransparenzstelle wurden bis Mitte Mai bereits rund 2.600 Verstöße in Sachsen registriert. Die Vollzugsbehörden erhalten künftig die entsprechenden Datensätze mit Angaben zur jeweiligen Tankstelle, Adresse und den relevanten Uhrzeiten. Diese Informationen können als Grundlage für Anhörungsschreiben oder spätere Bußgeldbescheide dienen.

Die Markttransparenzstelle selbst ist für die Datenerfassung zuständig, führt jedoch keine Bußgeldverfahren durch. Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel verjähren nach drei Jahren und können innerhalb dieses Zeitraums rückwirkend geahndet werden.