Dresden - Zum Welthebammentag am 5. Mai macht die Landesdirektion Sachsen auf ihre Rolle bei der Qualitätssicherung in der Hebammenausbildung aufmerksam. Seit dem 1. Januar 2020 kann der Beruf der Hebamme in Deutschland ausschließlich über ein Studium erlernt werden. Damit wurde die Ausbildung grundlegend reformiert und stärker wissenschaftlich ausgerichtet.
In Sachsen übernimmt die Landesdirektion eine zentrale Aufgabe bei der Durchführung der staatlichen Prüfungen. Gemeinsam mit den Hochschulen stellt sie den Prüfungsausschussvorsitz und wirkt damit maßgeblich daran mit, dass die Ausbildung angehender Hebammen einheitlichen Qualitätsstandards entspricht.
„Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit von Müttern und Kindern“, erklärt Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. Eine hochwertige und praxisnahe Ausbildung sei deshalb besonders wichtig, um angehende Hebammen bestmöglich auf ihren verantwortungsvollen Beruf vorzubereiten.
Mit dem Inkrafttreten des Hebammenreformgesetzes zum 1. Januar 2020 wurde die bisherige Ausbildung zur Hebamme modernisiert. Der Zugang zum Beruf erfolgt seitdem über ein duales Studium. Dieses verbindet ein wissenschaftliches Studium mit umfangreichen Praxiseinsätzen.
Die praktische Ausbildung findet sowohl in Krankenhäusern als auch im ambulanten Bereich statt. Dazu gehören unter anderem Einsätze bei freiberuflich tätigen Hebammen oder in Geburtshäusern. Ziel ist es, die Studierenden sowohl fachlich als auch praktisch auf die vielfältigen Aufgaben im Berufsalltag vorzubereiten.
In Sachsen wird der Studiengang „Hebammenkunde“ an der Universität Leipzig und an der Technischen Universität Dresden angeboten. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ ab und umfasst gleichzeitig die staatliche Prüfung zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“.
Seit Winter 2024 haben 87 angehende Hebammen die staatliche Prüfung abgelegt.
Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der Prüfungsausschussvorsitz wird gemeinsam von der Landesdirektion Sachsen und den Hochschulen gestellt.
Zu den Aufgaben der Prüfungsausschussvorsitzenden gehören unter anderem die Prüfung der Anträge auf Zulassung zur staatlichen Prüfung, die Festlegung von Klausurfragen, die Gesamtbenotung aller staatlichen Prüfungsteile sowie die Ausstellung der Zeugnisse.
Kommt es zum Nichtbestehen des praktischen Prüfungsteils, legen Landesdirektion und Hochschule gemeinsam Dauer und Inhalte eines weiteren Praxiseinsatzes fest. Auch Anträge der Studierenden auf Wiederholungsprüfungen werden geprüft und entsprechend zugelassen.
Wer in Sachsen Hebammenkunde studieren möchte, muss bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Dazu zählt entweder eine mindestens zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, etwa in der Pflege.
Darüber hinaus benötigen Bewerber ein Gesundheitszeugnis sowie ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis. Nicht-Muttersprachler müssen Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nachweisen.
Bis zum Jahr 2020 erfolgte die Ausbildung zur Hebamme im Rahmen einer dreijährigen schulischen Ausbildung. Diese bestand aus theoretischen und praktischen Anteilen an staatlich anerkannten Hebammenschulen, die an Krankenhäusern angesiedelt waren.
In diesem Zeitraum lag der Prüfungsausschussvorsitz, wie bei allen bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen, bei der Landesdirektion Sachsen. Zwischen 2020 und Winter 2024 haben insgesamt 197 Prüflinge die staatliche Prüfung zur Hebamme erfolgreich bestanden. Dabei handelte es sich um die letzten Abschlüsse nach dem alten Ausbildungssystem.
Der Hebammenberuf umfasst ein breites Spektrum verantwortungsvoller Aufgaben. Dazu gehören die selbstständige Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Hebammen leiten physiologische Geburten und übernehmen die Versorgung sowie Überwachung von Neugeborenen.
Gleichzeitig steht der Berufsstand vor Herausforderungen. Die Bedingungen der freiberuflichen Tätigkeit und die schwierige Situation bei Haftpflichtversicherungen stellen für viele Hebammen ein erhebliches Risiko dar. Hinzu kommen Schließungen von Kreißsälen, die insbesondere im ländlichen Raum zu einer angespannten Versorgungslage führen können.
Der Welthebammentag rückt damit nicht nur die Bedeutung des Berufs in den Fokus, sondern auch die Frage, wie Ausbildung, Praxis und Versorgung langfristig gesichert werden können.