Mo., 22.06.2026 , 14:25 Uhr

Veterinärbehörden trainieren landesweit Abläufe für den Krisenfall

Sachsen übt Ernstfall bei Maul und Klauenseuche

Sachsen hat in einer dreitägigen Stabsübung den Ernstfall eines Ausbruchs der Maul und Klauenseuche trainiert.

Dresden - Sachsens Veterinärbehörden haben in einer landesweiten Stabsübung das Krisenmanagement für den Fall eines Ausbruchs der Maul und Klauenseuche trainiert. Beteiligt waren das Sozialministerium, die Landesdirektion Sachsen, die Veterinärbehörden der Landkreise und Großstädte, die Landesuntersuchungsanstalt sowie der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Lenz.

Die Übung dauerte drei Tage und wurde rein virtuell durchgeführt. Als Szenario wurde der Ausbruch der Maul und Klauenseuche in einem Rinderzuchtbetrieb angenommen. Auslöser war in der Übung der Import eines Rindes aus dem Ausland. Anschließend wurde eine schnelle Ausbreitung auf zunächst vier weitere Betriebe simuliert.

In einem solchen Ernstfall wären nach dem Übungsszenario vom ersten Ausbruch unmittelbar 3.600 Rinder und 400 Mastschweine betroffen gewesen. Danach wurde davon ausgegangen, dass sich das Seuchengeschehen auf sieben weitere Betriebe ausbreitet. Insgesamt waren acht Landkreise und die Stadt Chemnitz direkt mit simulierten Ausbrüchen betroffen.

Im Mittelpunkt der Stabsübung standen Aufgabenverteilung, Abläufe und Kommunikationsprozesse. Durchgespielt wurden alle wesentlichen Schritte der Tierseuchenbekämpfung. Dazu gehörten die Feststellung eines Verdachts, die Bestätigung eines Falls, der Erlass von Allgemeinverfügungen, die Einrichtung von Sperrzonen, das Abriegeln betroffener Betriebe und die Tötungsanordnung für betroffene Bestände.

Auch weitere Maßnahmen wurden in der Übung behandelt. Dazu zählten die Impfung noch nicht erkrankter Tiere, die Entsorgung von Tierkörpern und die Kontaktnachverfolgung in umliegenden Tierhaltungen. Insgesamt wurden neun Schutzzonen mit einem Radius von drei Kilometern und sieben Überwachungszonen mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen waren mehr als 4.000 Klauentierhaltungen durch Beprobungen eingebunden.

Neben den fachlichen Abläufen wurde auch die Kommunikation geübt. Dazu gehörten die sofortige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beantwortung von Bürgeranfragen. Rund 100 Fachleute der beteiligten Einrichtungen nahmen an der Übung teil.

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping erklärte, es sei sehr wichtig, die im Ernstfall nötigen Schritte regelmäßig zu üben. Bei einem tatsächlichen Ausbruch müssten die Abläufe funktionieren. Die Veterinärbehörden seien durch Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest im Krisenmanagement geübt. Ein Ausbruch der Maul und Klauenseuche bei Rindern hätte laut Köpping jedoch eine andere Dimension. Der wirtschaftliche Schaden wäre enorm, die Gefahr einer schnellen Weiterverbreitung groß.

Koordiniert wurde die Übung vom Landestierseuchenbekämpfungszentrum. Es unterstützte die Veterinärämter fachlich, sicherte die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Institutionen und überwachte die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorschriften auf Landes-, Bundes- und Europaebene. Beobachtet wurde die Übung von fünf Fachleuten aus anderen Bundesländern.

Die Stabsübung wird nun ausgewertet. Die Ergebnisse sollen in Festlegungen zu Prozessen, Unterlagen und Abläufen für den Krisenfall einfließen. Ziel ist es, bestehende Strukturen an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.

Die Maul und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren wie Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen. Auch Zoo- und Wildtiere können betroffen sein. Erkrankte Tiere können nicht behandelt werden. Wird in einem Betrieb auch nur ein erkranktes Tier festgestellt, müssen alle Klauentiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt werden.

Die Krankheit ist anzeigepflichtig. Jeder Verdacht muss dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Nach Angaben des Sozialministeriums handelt es sich um eine reine Tierseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Für Verbraucher von Milch, Milchprodukten und Fleisch bestehe unter den in Deutschland üblichen hygienischen Bedingungen keine Gefahr.