Seit Oktober 2023 nimmt Sachsen die Clankriminalität verstärkt ins Visier. Damals nahm die sogenannte «Task-Force Clan» ihre Arbeit auf. In dem Verbund arbeiten Kräfte des Landeskriminalamts Sachsen (LKA), der Bundespolizei, des Hauptzollamts Dresden, der Steuerfahndung, der Bereitschaftspolizei Sachsen sowie des Zollfahndungsamts Dresden zusammen, wie das LKA mitteilte.
Ziel ist es, organisierte kriminelle Strukturen effektiv zu zerschlagen – insbesondere durch das Zusammenführen verschiedener Ermittlungs- und Kontrollbefugnisse.
Die Ermittlungen richten sich vor allem gegen kriminelle Großfamilien, die der arabisch-türkischstämmigen Clankriminalität sowie dem Bereich „Sonstige“ zugeordnet werden. Nach Angaben des LKA zeichnen sich insbesondere arabisch-türkischstämmige Familien durch eine hohe Delinquenz aus – also durch ein Verhalten, das deutlich von gesellschaftlichen Normen und Werten abweicht.
Die Spannbreite der Straftaten sei groß und reiche von allgemeiner Kriminalität bis hin zu Organisierter Kriminalität, erklärte ein Sprecher des LKA.
Die Bilanz der bisherigen Einsätze fällt aus Sicht der Ermittler positiv aus. Seit 2023 wurden mehr als 100 Objekte durchsucht, darunter Wohnungen, Gewerbehallen und Lagerstätten. Zudem wurden neun Haftbefehle vollstreckt.
Besonders die enge Zusammenarbeit verschiedener Behörden habe sich als zukunftsweisend erwiesen, betonte das LKA.
Auch die sächsische Landesregierung drängt auf einen effektiveren Kampf gegen Organisierte Kriminalität und Clankriminalität. In dieser Woche stimmte das Kabinett einer Bundesratsinitiative zu, mit der gesetzliche Neuregelungen auf Bundesebene angestoßen werden sollen.
Ein zentrales Ziel ist es, die Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft deutlich zu erleichtern.
Sachsens Finanzminister Christian Piwarz (CDU) sprach sich für eine Beweislastumkehr beim Einziehen erheblicher Vermögenswerte aus. „Wenn wir die Geldquellen der Organisierten Kriminalität versiegen lassen, können wir ihr den Nährboden entziehen“, erklärte er.
Bislang müssten Strafverfolger nachweisen, dass Vermögenswerte wie Immobilien oder Luxusfahrzeuge mit illegalen Einnahmen finanziert wurden. Künftig sollen Betroffene selbst belegen müssen, dass ihr Vermögen aus legalen Quellen stammt.
Mit der Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung zudem aufgefordert werden, gesetzliche Regelungen gegen das sogenannte Hawala-Banking zu schaffen. Dabei handelt es sich um ein informelles Untergrund-Bankensystem, bei dem Geldtransfers ohne physische Bargeldbewegungen über Grenzen hinweg abgewickelt werden.
Gelder aus solchen Systemen sollen künftig leichter eingezogen werden können.
Geldwäsche gilt als zentrale Finanzierungsquelle der Organisierten Kriminalität. Mit illegalen Einnahmen würden nicht nur luxuriöse Lebensstile finanziert, sondern auch legale Wirtschaftsstrukturen unterwandert, warnte das Finanzministerium. So entstünden Parallelgesellschaften, die sich zunehmend dem Rechtsstaat entziehen.
Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich rund 100 Milliarden Euro aus kriminellen Geschäften gewaschen.