Sachsen- Aktuell müssen sich Kassenpatientinnen und Kassenpatienten in Sachsen bei einer Corona-Impfung zunächst selbst finanzieren.
Die Verhandlungen mit elf Regionen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen seien im Gange, teilte der Verband der Ersatzkassen (VDEK) am Mittwoch mit. «Wir gehen davon aus, dass es auch hier zügig zu Abschlüssen kommt», sagte VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Die Impfverordnung des Gesundheitsministeriums lief vergangenen Samstag (8. April) aus. Nach den bisherigen Verhandlungen können sich nur Versicherte in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie in der Region Westfalen-Lippe problemlos gegen Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte gegen Corona impfen lassen. Solange keine Vereinbarung getroffen ist, erhalten die Versicherten zunächst eine Rechnung von ihrer Arztpraxis und können diese bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
Quelle: dpa