Dresden - Sachsen und Thüringen setzen sich für Änderungen im Jugendstrafrecht ein. Die Justizministerinnen Constanze Geiert aus Sachsen und Beate Meißner aus Thüringen bringen dazu gemeinsam einen Vorstoß in den Bundesrat ein. Im Mittelpunkt stehen schwere politisch oder ideologisch motivierte Gewalttaten von Heranwachsenden.
Die beiden Länder wollen erreichen, dass bei entsprechenden Taten geprüft wird, ob die Anwendung des Jugendstrafrechts ausgeschlossen und stattdessen Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Der Vorschlag betrifft damit insbesondere Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren.
Nach derzeitiger Rechtslage sind Menschen zwischen 18 und 20 Jahren strafrechtlich voll verantwortlich. Bei ihnen kann jedoch im Einzelfall Jugendstrafrecht angewendet werden. Entscheidend sind dabei unter anderem die persönliche Entwicklung des Beschuldigten und die Art der Tat.
Sachsen und Thüringen wollen diese Möglichkeit bei schweren politisch oder ideologisch motivierten Gewalttaten einschränken. Nach Angaben des Thüringer Justizministeriums sieht der Entschließungsantrag vor, in solchen Fällen die Anwendung von Jugendstrafrecht auszuschließen.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert begründet den Vorstoß unter anderem mit schweren Terrorstraftaten. Nach ihrer Auffassung müsse in entsprechenden Fällen der Schutz der Allgemeinheit stärker berücksichtigt werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich Geiert grundsätzlich dafür ausgesprochen, die Anwendung des Jugendstrafrechts auf 18- bis 21-Jährige zu überprüfen. Damals erklärte sie, der Gesetzgeber könne klarstellen, dass Jugendstrafrecht für Heranwachsende nur in Ausnahmefällen angewendet werde.
Ein weiterer Bestandteil der Initiative betrifft eine von der Bundesregierung angekündigte wissenschaftliche Untersuchung zur Jugendkriminalität. Sachsen und Thüringen wollen, dass darin ausdrücklich auch Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt werden.
Untersucht werden soll nach dem Willen der Länder nicht nur die Entwicklung der Kriminalität, sondern auch, welche staatlichen Maßnahmen wirksam sind und ob Änderungen der gesetzlichen Regelungen notwendig sein könnten.
Auch Thüringens Justizministerin Beate Meißner betont, dass es nach ihrer Auffassung nicht um möglichst harte Strafen gehe, sondern um eine wirksame staatliche Reaktion. Die Untersuchung müsse belastbare Erkenntnisse darüber liefern, welche Maßnahmen bei jungen Straftätern funktionieren.
Mit ihrer Initiative knüpfen Sachsen und Thüringen an den Maßnahmenplan der Bundesregierung zum besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus an. Nach den Angaben der beiden Länder sieht dieser unter anderem Änderungen am Jugendgerichtsgesetz sowie eine stärkere Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen bei Bewährungsentscheidungen vor.
Sachsen und Thüringen gehen mit ihrem Vorschlag darüber hinaus und wollen die Regeln für bestimmte schwere Gewaltstraftaten von Heranwachsenden grundsätzlich überprüfen lassen.
Mit dem Vorstoß ist allerdings noch keine Änderung des geltenden Rechts verbunden. Eine Bundesratsinitiative kann politische und gesetzgeberische Prozesse anstoßen. Ob und in welcher Form Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes tatsächlich umgesetzt werden, ist damit noch nicht entschieden.