Dresden - Sachsen will Behörden von Bürokratie entlasten und Verwaltungsverfahren beschleunigen. Das Kabinett hat dafür einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Widerspruchsverfahren in ausgewählten Bereichen der Verwaltung zur Anhörung freigegeben.
Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist es nach Angaben der Staatsregierung, behördliche Abläufe zu optimieren, Verfahrensdauern insbesondere für Bürger zu verkürzen und den Bürokratieabbau in Sachsen voranzutreiben.
Mit einem Widerspruchsverfahren können Verwaltungsentscheidungen zunächst innerhalb der Verwaltung überprüft werden. Erst danach ist in vielen Fällen der Weg zu den Gerichten vorgesehen. Bisher sind solche Verfahren in zahlreichen Bereichen verpflichtend.
Die geplante Reform soll in bestimmten Rechtsgebieten die Möglichkeit schaffen, diesen Schritt zu überspringen. Betroffene könnten sich dann direkt an die Verwaltungsgerichte wenden. Nach Angaben der Staatsregierung soll der Rechtsschutz dadurch nicht eingeschränkt werden.
In vielen anderen Bundesländern sei ein solcher direkterer Weg zum Verwaltungsgericht bereits Praxis.
Insgesamt sollen in Sachsen 27 Verwaltungsverfahren von der geplanten Änderung betroffen sein. In diesen Bereichen soll das Widerspruchsverfahren abgeschafft werden.
Genannt werden unter anderem Verfahren im Zusammenhang mit dem Vermögensgesetz, dem Versammlungsgesetz, dem Landesplanungsgesetz und dem Wohngeldgesetz. Für Bürger und Kommunen könnte sich dadurch der Weg zur gerichtlichen Überprüfung bestimmter Verwaltungsentscheidungen verkürzen.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert bezeichnete die Reform als wichtigen Schritt für eine moderne Verwaltung. Diese solle effizient, transparent und serviceorientiert arbeiten.
Mit dem Reformvorschlag werde Bürgern und Kommunen ein schnellerer und direkterer Zugang zu den Verwaltungsgerichten ermöglicht, so Geiert. Zugleich sollen Behörden entlastet und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden.
Der Gesetzentwurf wurde zunächst zur Anhörung freigegeben. Damit beginnt das weitere Verfahren, in dem betroffene Stellen und Beteiligte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Ob und in welcher Form die geplante Abschaffung der Widerspruchsverfahren anschließend umgesetzt wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.