Mo., 15.06.2026 , 11:56 Uhr

Unterüberschrift: Kein Bronze-Abzeichen als Pflicht für den Zutritt geplant

Sachsens Bäder bleiben offen für Kinder

Sachsens Schwimmbäder wollen ihre Zutrittsregeln für Kinder und Jugendliche nicht verschärfen. Experten warnen vor möglichen Folgen.

Leipzig - Sachsens Schwimmbäder wollen ihre Zugangsregeln für Kinder und Jugendliche nicht verschärfen. Das geht aus einer Umfrage in Leipzig, Dresden und Chemnitz hervor. In einigen Kommunen in Deutschland dürfen Kinder unter 16 Jahren ohne Begleitung Erwachsener nur noch ins Schwimmbad, wenn sie mindestens das Schwimmabzeichen Bronze vorweisen können. In Sachsen ist eine solche Regelung aktuell nicht geplant.

Mit dem Bronze-Abzeichen wird unter anderem nachgewiesen, dass Kinder und Jugendliche mindestens 15 Minuten am Stück schwimmen können. Außerdem sollen sie sicher ins Wasser springen, sich unter Wasser orientieren und Baderegeln kennen. Nach Einschätzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft kann ein solches Abzeichen grundsätzlich zur Sicherheit im Badebetrieb beitragen.

Leipzig setzt auf Aufsicht vor Ort

In Leipzig bleiben die Anlagen nach Angaben der Stadt für alle Badegäste offen. Viele Bäder kombinierten Plansch- und Schwimmbereiche, weshalb der Zugang grundsätzlich unabhängig von der Schwimmfähigkeit möglich sein soll. Für die Nutzung der Schwimmerbecken sei aber eine ausreichende Schwimmfähigkeit notwendig.

Die Badaufsichten hätten dies laut Stadt jederzeit im Blick. Bei offensichtlich fehlenden Fähigkeiten würden Badegäste angesprochen. Im Zweifel müssten Schwimmhilfen getragen werden.

Eine Kontrolle von Schwimmpässen bewertet Leipzig zudem als problematisch. Die Schwimmfähigkeit könne sich mit Alter und Übung entwickeln. Dadurch könnten Besucher ausgeschlossen werden, die eigentlich schwimmen könnten.

Dresden und Chemnitz planen keine Verschärfung

Auch in Dresden gibt es derzeit keine Überlegungen, die Zutrittsregeln zu verschärfen. Die Dresdner Bäder GmbH teilte mit, dass die Notwendigkeit dafür aktuell nicht gegeben sei. Man stehe aber im Austausch mit anderen Badbetreibern und werde bei Bedarf reagieren.

In Chemnitz dürfen Kinder bis zum vollendeten neunten Lebensjahr nur mit einer geeigneten Begleitperson in die städtischen Schwimmbäder. Diese Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ein Teil der Aufsichtspflicht liege im Schwimmbad bei der Begleitperson, erklärte eine Stadtsprecherin.

Zugleich verwies Chemnitz darauf, dass Schwimmabzeichen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die aktuelle Schwimmfähigkeit oder das Verhalten im Wasser zuließen.

DLRG sieht viele Kinder noch unsicher im Wasser

Nach Befragungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sind rund 60 Prozent der Viertklässler noch keine sicheren Schwimmer. Sie erfüllen demnach nicht die Anforderungen an das Bronze-Abzeichen. Zwar habe die deutliche Mehrheit der Kinder bis zu diesem Alter das Seepferdchen abgelegt, könne sich damit aber nur kurze Zeit über Wasser halten und sei beim Schwimmen noch sehr unsicher.

Die DLRG Sachsen sieht deshalb Kommunen, Schulträger und das Land Sachsen in der Verantwortung, zusätzliche Schwimmlernangebote zu schaffen. Wer höhere Anforderungen an den Zugang zu Schwimmbädern stelle, müsse gleichzeitig dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche unkompliziert schwimmen lernen und Abzeichen ablegen können, erklärte Landesgeschäftsführer Sebastian Knabe.

Sorge vor Ausweichen auf Seen und Flüsse

Ein weiterer Punkt in der Debatte ist die Frage, wohin Kinder und Jugendliche ausweichen würden, wenn der Zugang zu Schwimmbädern eingeschränkt wird. Die DLRG Sachsen warnt davor, dass ältere Kinder und Jugendliche dann eher unbewachte Seen oder andere Freigewässer nutzen könnten.

Diese seien in der Regel deutlich gefährlicher als beaufsichtigte Schwimmbäder, so Knabe. Kommunen sollten diesen Aspekt bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.

Beitrag zum Thema: Debatte um sichere Schwimmer im Freibad