So., 04.02.2024 , 15:45 Uhr

Sachsens Engagement für Barrierefreiheit

Sachsen setzt auf barrierefreie Infrastruktur für eine inklusivere Gesellschaft.

In Sachsen hat in den letzten Jahren die Förderung von Barrierefreiheit in Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen stark zugenommen. Das Ziel dieses Schrittes ist es, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen Zugang zu Wohnungen und öffentlichen Räumen haben.

Zugangsanforderungen in Sachsen:

Sachsen fordert barrierefreie Zugänge zu Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und öffentlich zugänglichen Gebäuden. Dies betrifft beispielsweise Wohn- und Schlafräume, Toiletten, Bäder und Küchen. Dies ermöglicht Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein selbstständiges Leben in Gebäuden wie Wohnhäusern und Kulturzentren.

Auch öffentliche Gebäude in Sachsen müssen barrierefrei sein, darunter Kultur- und Bildungseinrichtungen, Sportstätten, Gesundheitseinrichtungen, Büro- und Verwaltungsgebäude, Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten sowie Parkplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Dabei ist nur die Barrierefreiheit in allgemein zugänglichen Bereichen erforderlich.

Neben den gesetzlichen Vorschriften ist es jedoch entscheidend, dass die Gesellschaft ein Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen entwickelt und sich aktiv für Inklusion einsetzt. Barrierefreies Bauen in Sachsen ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern ein Schritt hin zu einer Gesellschaft, die Vielfalt und Chancengleichheit fördert. Es liegt an uns allen, Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass niemand aufgrund seiner körperlichen Fähigkeiten oder seines Alters benachteiligt wird.

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