Fr, 09.09.2022 , 12:59 Uhr

Sachsens Förderungen bei Investitionen in die Barrierefreiheit im eigenen Zuhause

Lange zu Hause wohnen bleiben: Ein Traum, der keiner bleiben muss. Selbst dann, wenn sich typische Altersleiden einstellen, welche die Bewegungsfähigkeit und damit die Eigenständig einschränken. Die Beine schwächeln, die Sehfähigkeit nimmt ab und auch das Gehör ist nicht mehr so gut wie es mal war: Rutschige Bodenbeläge, steile Treppen und Co werden da schnell zur Herausforderung. Mit teils fatalen Folgen: Denn kommt es zum Sturz und damit eventuell zu einem Knochenbruch, heilt dieser im Alter nicht mehr so gut aus wie in jüngeren Jahren.

Oft ist die Pflegebedürftigkeit vorprogrammiert, obwohl vorher noch alles gut war. Die ist eine echte Sturzprophylaxe, wie zum Beispiel mittels rutschfester Bodenbeläge, dem Einbau eines Treppenlifts sowie einer bodengleichen, begehbaren Dusche im Bad. Doch wer zahlt eigentlich für den Abbau von “Barrieren” im eigenen Wohnraum?

Barrierereduzierende Maßnahmen im Überblick:

Oft ist das eigene Zuhause nicht barrierefrei.
 

SAB Förderung nur für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Über die sächsische Förderbank SAB unterstützt der Freistaat Wohnraumanpassungen im selbst genutzten Wohneigentum oder einer selbst genutzten Mieteinheit (Haus oder Wohnung) mit bis zu 8.000 Euro. Rollstuhlfahrende können sogar bis zu 20.000 Euro Förderung erhalten.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Mobilitätseinschränkung glaubhaft nachgewiesen werden kann. Wie das geht? Beispielsweise über einen Schwerbehindertenausweis, den Bescheid über die Zuerkennung von Pflegegraden oder spezielle ärztliche Verordnungen. Die Zuwendung wird aus Steuermitteln finanziert, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Es kann also sinnvoll sein, sich trotzdem noch nach Alternativen umzuschauen.

Pflegekassenzuschuss ist an Bedingungen geknüpft

Genau wie die SAB-Förderung kann man auch den Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (zum Beispiel von der AOK)  in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person und maximal 16.000 Euro pro Wohneinheit beantragen, wenn ein tatsächlicher Bedarf durch Nachweis eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 1) besteht.

Tipp: Zwar ist eine Kombination des Pflegekassenzuschusses mit der SAB Förderung für Einzelmaßnahmen nicht möglich. Sie können allerdings versuchen, die Zuschüsse für unterschiedliche Maßnahmen zu verwenden. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn der Pflegekassenzuschuss bereits aufgebraucht wurde und es weitere Maßnahmen zu finanzieren gilt.

Alternative Fördermittel und Zuschüsse bei reiner Prophylaxe

Besteht kein akuter Bedarf für eine Wohnraumanpassung sollte man die Flinte dennoch nicht ins Korn werfen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) unterstützt den Abbau von Barrieren mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit, wenn der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird. Ist dies nicht der Fall beträgt die maximale Förderhöhe 5.000 Euro. Der Zuschuss kann direkt online über das KfW Förderportal beantragt werden. Die Förderung wird unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand gewährt.

Sollten alle Stricke reißen und der an verfügbare Bundesmittel genknüpfte KfW-Zuschuss nicht (mehr) möglich sein, könnte der zinsgünstige Förderkredit der KfW als Finanzierungshilfe dienen. Dieser kann im Übrigen auch von Bauträgern und Wohnungs­unternehmen beantragt werden. Der direkte Zuschuss richtet sich ausschließlich an private Verbraucher.

Weitere Förderoptionen im Überblick:

Wichtig: Einhaltung von Normen bei gewissen Fördermitteln notwendig

Während Pflegekassenzuschuss und SAB-Förderung nicht an die Einhaltung irgendwelcher Normen geknüpft sind, orientieren sich die förderfähigen Maßnahmen beim KfW Zuschuss grundsätzlich an der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen). Die übergeordnete Norm DIN 18040 regelt, was als barrierefrei und rollstuhlgerecht gilt. Begrifflichkeiten wie “altersgerecht”, “barrierearm” sind hingegen nicht rechtlich untermauert. Besonders im Mietwohnungsbau sind die Anforderungen hoch, da diese zum Geltungsbereich der Landesbauordnung (LBO) zählen.

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