Di., 21.07.2026 , 14:29 Uhr

Beschleunigte Verfahren gehen im Freistaat deutlich zurück

Schnelle Urteile werden in Sachsen seltener

Nur 83 Anträge im ersten Halbjahr 2026: Warum Sachsens Justiz immer seltener beschleunigte Verfahren nutzt.

Beschleunigte Verfahren sollen dafür sorgen, dass eine Strafe möglichst schnell auf eine Tat folgt. Wie das funktionieren kann, zeigte zuletzt ein Fall in Dresden: Am 16. Juli stahl ein Mann in einem Kaufhaus Süßigkeiten und Wasser im Wert von 30,04 Euro. Bereits einen Tag später verurteilte das Amtsgericht Dresden den geständigen 31-Jährigen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Doch solche schnellen Urteile werden in Sachsen zunehmend selten. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wurden 2025 insgesamt 185 entsprechende Anträge gestellt. Im Jahr 2024 waren es 212, 2023 noch 325 und 2020 sogar 514. Im ersten Halbjahr 2026 kamen lediglich 83 Anträge hinzu.

Als Gründe nennt die Generalstaatsanwaltschaft ungeeignete oder nicht ausreichend aufgeklärte Fälle, fehlende Beweismittel sowie den hohen organisatorischen Aufwand kurzfristiger Verhandlungen. Gleichzeitig sei die Personalsituation bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten angespannt. Geeignet sind vor allem einfach gelagerte Fälle mit klarer Beweislage, etwa Diebstähle, Schwarzfahren, Sachbeschädigungen, Beleidigungen oder einfache Körperverletzungen. 2025 machten die 185 beschleunigten Verfahren nur rund 0,36 Prozent der Strafverfahren aus. Dennoch soll das Instrument nach Angaben der Behörde künftig gestärkt und wieder häufiger eingesetzt werden.