Dresden/Leipzig – Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) plant, der Polizei im Freistaat deutlich mehr Befugnisse zu geben. Nach einem Bericht der Freien Presse hat sein Ministerium einen Entwurf zur Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes vorgelegt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Leipzig, der im Januar 2024 Teile des geltenden Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte. Bis Mitte 2026 muss deshalb eine Neufassung beschlossen werden.
Die Vorschläge aus Schusters Ressort gehen jedoch über die Vorgaben des Gerichts und die Vereinbarungen der CDU/SPD-Koalition hinaus. So soll der Einsatz von Elektroschockgeräten (Taser) nicht länger nur Spezialeinheiten vorbehalten sein, sondern allen Polizeikräften ermöglicht werden. Kritiker verweisen auf gesundheitliche Risiken, während Befürworter keine Gefahr sehen.
Auch Bodycams sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen in Wohnungen eingesetzt werden dürfen. Darüber hinaus ist eine Ausweitung der Videoüberwachung geplant: Bei erheblichen Verkehrsverstößen, etwa bei zu geringem Abstand oder Telefonieren am Steuer, könnte die Polizei künftig Kameras auf Autobahnen einsetzen. Zudem steht der Einsatz von Analysesoftware mit künstlicher Intelligenz zur Diskussion.
Innerhalb der Regierungskoalition stößt der Vorstoß auf Skepsis. SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas warnte, der Entwurf dürfe nicht mit „unnötigen Themen überfrachtet“ werden.
Deutlich schärfer reagierte die Opposition. Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linken, sprach von „autoritären Phantasien“ und warnte vor einem Abbau von Grund- und Freiheitsrechten. Auch die Grünen lehnen die Pläne strikt ab. Ihr innenpolitischer Sprecher Valentin Lippmann bezeichnete den Entwurf als „Frontalangriff auf die Freiheitsrechte der Menschen in Sachsen“.
Besonders brisant ist die Situation, weil die CDU/SPD-Koalition im Landtag keine eigene Mehrheit hat und für die Reform Stimmen aus der Opposition benötigt. Damit wird die geplante Gesetzesnovelle auch zu einem politischen Kraftakt.
Der Entwurf des Innenministeriums befindet sich laut Ministeriumssprecher noch in einem frühen Stadium. Eine öffentliche Stellungnahme werde es derzeit nicht geben. Die Debatte über Sachsens Polizeigesetz dürfte den Landtag jedoch in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen.