Sa., 12.11.2022 , 10:56 Uhr

Gedenktage im November

Schutzvorschriften an den Gedenktagen im November

Dresden - Im November stehen in Sachsen einige Gedenktage bevor.

Zu diesem Anlass erinnert das Dresdner Ordnungsamt alle Gastwirke und Betreiber von Spielhallen daran, das Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat zu beachten. So sind am Volkstrauertag am 13. November, am Buß- und Bettag am 16. November und am Totensonntag am 20. November Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, von 3 bis 24 Uhr verboten, hieß es laut Mitteilung. Das Verbot schließe sowohl Zirkusveranstaltungen als auch Theater- und Varietéveranstaltungen mit frech-frivolem oder belustigendem Charakter ein. Ebenso dürfen beispielsweise Spielhallen und Sportwettbüros in dieser Zeit nicht geöffnet sein. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begehe eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen, hieß es laut Mitteilung der Stadt.