Do, 16.06.2022 , 12:17 Uhr

Sozialministerium für Maskenpflicht in Innenräumen ab Herbst

Sachsen- Für Sachsens Sozialministerium ist die Rückkehr der Maskenpflicht in Innenräumen in den Herbst- und Wintermonaten ein «zentrales Instrument» beim Corona-Schutz.

Eine entsprechende Ermöglichung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf Bundesebene sei dringend erforderlich, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Eine feste Planung für den Herbst auf Landesebene gebe es derzeit nicht – wegen der noch unklaren Maßnahmenrahmenbedingungen auf Bundesebene. Nach gegenwärtiger Rechtslage können bis 23. September über den Basisschutz hinausgehende Maßnahmen nur beim Ausrufen der epidemischen Lage durch den Landtag ergriffen werden. Im Fall eines ersatzlosen Auslaufens der aktuellen IfSG-Regelungen wären ab 24. September sogar Basisschutzmaßnahmen nicht mehr möglich. Ungeachtet dessen setzt der Freistaat weiter auf sein Frühwarnsystem der Pandemieentwicklung und Indikatoren wie die Normal- und Intensivbettenbelegung von Corona-Patienten in Kliniken, Dynamik des Infektionsgeschehens, Abwassermonitoring oder Varianten-Beobachtung. Angesichts steigender Infektionszahlen hatte die Regierung die Corona-Schutzverordnung um vier Wochen bis zum Beginn der Sommerferien verlängert. Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen werden damit bis einschließlich 16. Juli aufrechterhalten: medizinischer Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, in Pflegeeinrichtungen zudem die Testpflicht. (dpa)

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