Dresden - Der Prozess gegen den ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah hat am Oberlandesgericht begonnen. Der 25-jährige Jian G. wird beschuldigt, als Agent für den chinesischen Geheimdienst über Jahre hinweg sensible Daten weitergegeben zu haben. Laut der Anklage sammelte der Angeklagte während seiner Zeit als Assistent von Krah im Europäischen Parlament von 2019 bis 2024 vertrauliche Informationen und leitete diese an chinesische Stellen weiter. Zu den übermittelten Daten sollen unter anderem Informationen über AfD-Führungspersonal sowie Details zu chinesischen Dissidenten gehören.
Die Verteidigung des Angeklagten wies diese Vorwürfe zurück. Der Anwalt betonte, dass die Tätigkeit von G. als Assistent nicht darauf ausgelegt war, Informationen zu sammeln oder weiterzugeben. Der 25-jährige Angeklagte selbst verweigerte zu den Vorwürfen eine Aussage. In einer ersten Stellungnahme erklärte seine Verteidigung, dass der Angeklagte ein engagierter Mitarbeiter gewesen sei, der sich besonders für Außenhandelsfragen und die Beziehungen zu China eingesetzt habe. Die Verteidigung stellte jedoch infrage, ob G. von der wahren Identität seiner Gesprächspartner wusste.
Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Fall ist die Mitangeklagte Jaqi X., die für ein Logistikunternehmen am Leipziger Flughafen arbeitete und dem Angeklagten laut Anklage Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere, insbesondere im Zusammenhang mit dem Transport von Rüstungsgütern, übermittelte. X. räumte zwar ein, diese Daten weitergegeben zu haben, jedoch erklärte sie, dass sie dies unter der Annahme tat, dass ihre Informationen dem wirtschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und China zugutekommen würden. Sie war sich laut eigener Aussage nicht bewusst, dass sie damit Spionage betreiben könnte.
Der Prozess ist von großer Bedeutung, da er nicht nur die Vorwürfe gegen G. und X. beleuchtet, sondern auch einen Einblick in die möglichen Spionageaktivitäten innerhalb des Europäischen Parlaments gibt. Das Gericht hat bereits erste Anträge der Verteidigung abgelehnt, die die Zulassung von Beweismitteln in Frage stellten. Bis Ende September sind weitere Verhandlungstermine angesetzt, in denen die Ermittlungen weitergeführt werden sollen.