Di., 01.07.2025 , 11:35 Uhr

Vorwurf: Geheimdienstliche Agententätigkeit für chinesischen Nachrichtendienst

Spionageprozess startet am 5. August in Dresden

Am 5. August beginnt in Dresden der Prozess gegen zwei mutmaßliche Spione. Sie sollen Informationen an einen chinesischen Geheimdienst weitergegeben haben.

Start des Spionageprozesses gegen Jian G. und Jaqi X. am Oberlandesgericht Dresden

Dresden – Ab dem 5. August 2025 steht ein brisanter Spionageprozess im Fokus der Öffentlichkeit: Vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden (Staatsschutzsenat) beginnt die Hauptverhandlung gegen Jian G., deutscher Staatsbürger, und Jaqi X., chinesische Staatsangehörige. Beiden wird geheimdienstliche Agententätigkeit für einen chinesischen Nachrichtendienst zur Last gelegt.

Laut Generalbundesanwalt soll Jian G. bereits seit dem Jahr 2002 für den chinesischen Geheimdienst tätig sein. In seiner Rolle als Assistent eines Abgeordneten der AfD im Europäischen Parlament soll er regelmäßig Informationen zu politischen Beratungen und Entscheidungen des Parlaments gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergegeben haben. Darüber hinaus soll er personenbezogene Daten über AfD-Führungspersonal sowie über chinesische Oppositionelle und Dissidenten erhoben und weitergeleitet haben.

Die mitangeklagte Jaqi X. soll zwischen August 2023 und Februar 2024 Jian G. zugearbeitet haben. Ihr wird vorgeworfen, mehrfach sensible Informationen über Flugbewegungen, Passagier- und Frachtlisten des Flughafens Leipzig/Halle weitergegeben zu haben – insbesondere mit Bezug auf Rüstungstransporte und Kontakte zu einem deutschen Rüstungsunternehmen.

Beide Angeklagten befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft: Jian G. seit dem 22. April 2024, Jaqi X. seit dem 30. September 2024.

Der Prozess beginnt am Dienstag, den 5. August 2025, um 09:30 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden auf dem Hammerweg. Der Staatsschutzsenat hat darüber hinaus zwölf weitere Verhandlungstermine bis Ende September festgelegt.

Der Strafsenat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern besetzt sein. Zu erwartende Maßnahmen zum Schutz der Verfahrensbeteiligten und zur Wahrung der öffentlichen Ordnung werden gesondert bekannt gegeben.

Angesichts der sensiblen Inhalte und der politischen Brisanz des Falls wird bundesweit mit hoher medialer Aufmerksamkeit gerechnet.