Fr., 12.12.2025 , 08:14 Uhr

Rat erklärt Bürgerbegehren gegen DVB-Kürzungen für unzulässig

Stadtrat lehnt DVB-Bürgerbegehren ab

Der Dresdner Stadtrat hat das Bürgerbegehren gegen Kürzungen bei den Verkehrsbetrieben abgelehnt. Mehr als 40.000 Unterschriften führten nicht zu einem Bürgerentscheid.

Dresden - Der Dresdner Stadtrat hat das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten“ mit deutlicher Mehrheit für unzulässig erklärt. Das schreibt saechsische.de. Mit den Stimmen von CDU, AfD, Team Zastrow, der FDP/FB-Fraktion sowie Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) folgte das Gremium der Einschätzung der Stadtverwaltung.

Mehr als 40.000 Dresdnerinnen und Dresdner hatten das Bürgerbegehren unterzeichnet. Ziel war es, das Angebot der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) mindestens auf dem Stand von 2024 zu sichern. Bereits umgesetzte Kürzungen, etwa ausgeweitete Ferienfahrpläne, sollten zurückgenommen werden. Weitere Einschnitte, darunter der diskutierte Wegfall von bis zu 144 Arbeitsplätzen, wären damit ausgeschlossen worden.

Im Stadtrat wurde mehr als drei Stunden über die rechtliche Zulässigkeit und die finanziellen Folgen des Begehrens diskutiert. Während das Rechtsamt der Stadt Dresden sowie ein Gutachten der Grünen-Fraktion die Zulässigkeit bejaht hatten, ließ Oberbürgermeister Hilbert ein weiteres externes Gutachten erstellen. Dieses kam zu dem Schluss, dass die tatsächlichen Kosten bei einem vollständigen Verzicht auf Einsparungen höher ausfallen würden als von den Initiatoren angegeben. Auf dieser Grundlage empfahl die Stadtverwaltung dem Stadtrat, das Bürgerbegehren als unzulässig zu bewerten.

Vertreter von Linken, Grünen, SPD und Piraten widersprachen dieser Einschätzung im Stadtrat. Linken-Fraktionschef André Schollbach verwies auf mögliche Folgen der Sparpläne, darunter den Abbau von Arbeitsplätzen und eine deutliche Reduzierung von Fahrplankilometern. Grünen-Stadträtin Susanne Krause bezeichnete die DVB als Rückgrat der Mobilität in Dresden. SPD-Stadtrat Peter Lames kritisierte eine aus seiner Sicht unterschiedliche Bewertung im Vergleich zu früheren Bürgerentscheiden.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert betonte hingegen die angespannte Haushaltslage der Stadt. Für das kommende Jahr werde ein Defizit von rund 144 Millionen Euro erwartet. Würden einzelne Bereiche vollständig von Sparmaßnahmen ausgenommen, müssten andere Bereiche stärker belastet werden. Gleichzeitig versicherte Hilbert, dass weiterhin in die DVB investiert werde.

Auch Vertreter der ablehnenden Fraktionen verteidigten den Beschluss. Team-Zastrow-Stadtrat Robert Reschke verwies auf gestiegene Kosten pro Fahrgast und bereits erfolgte Investitionen. CDU-Stadtrat Veit Böhm kritisierte, dass aus seiner Sicht die finanziellen Auswirkungen des Begehrens nicht transparent genug dargestellt worden seien.

Deutliche Kritik kam nach der Entscheidung vom Bündnis „Mobilität für alle“. Sprecher Michael Koch bezeichnete den Beschluss als aus Sicht des Bündnisses rechtswidrig und kündigte eine gerichtliche Klärung an. Es sei skandalös, dass der Wunsch von mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürgern nach Beteiligung an dieser Entscheidung für unzulässig erklärt worden sei. Angesichts der bekannt gewordenen Kürzungspläne verweigere der Stadtrat der Bevölkerung ein Mitspracherecht bei einer folgenschweren Entscheidung.

Das Bündnis „Mobilität für alle“ kündigte an, sich weiterhin für einen attraktiven und zukunftsfähigen Nahverkehr in Dresden einzusetzen. Das Bündnis vereint zahlreiche Organisationen, Verbände und Initiativen aus der Dresdner Stadtgesellschaft, darunter Umwelt- und Verkehrsverbände, Studierendenvertretungen sowie Gewerkschaften. Unterstützt wird es unter anderem von Bündnis 90/Die Grünen, der Linken, der Piratenpartei und der SPD.

Formal muss der Beschluss des Stadtrates nun öffentlich bekannt gemacht werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben bereits angekündigt, diesen Schritt zu prüfen.