Fr., 17.04.2026 , 12:21 Uhr

OB will Widerspruch gegen Nahverkehrs-Begehren ablehnen

Stadtrat soll über Widerspruch beim DVB-Bürgerbegehren entscheiden

In Dresden hält der Streit um ein Bürgerbegehren zum Nahverkehr an. Der Oberbürgermeister will einen Widerspruch nicht anerkennen.

Dresden - In Dresden setzt sich der Konflikt um das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ fort. Die Initiatoren kritisieren das Vorgehen von Oberbürgermeister Dirk Hilbert, der dem Stadtrat vorschlagen will, einem eingelegten Widerspruch nicht abzuhelfen.

Bereits am 30. Juni 2025 hatten die Initiatoren André Schollbach, Jens Matthis und Tilo Kießling nach eigenen Angaben mehr als 40.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren eingereicht. Ziel ist es, geplante Kürzungen im öffentlichen Nahverkehr zu verhindern. Im Dezember 2025 erklärte der Stadtrat das Bürgerbegehren jedoch für unzulässig.

Gegen diese Entscheidung legten die Initiatoren im Januar 2026 Widerspruch ein. Nun soll der Stadtrat auf Grundlage einer Beschlussvorlage darüber entscheiden, ob diesem Widerspruch stattgegeben wird. Der Oberbürgermeister empfiehlt nach Angaben der Initiatoren, den Widerspruch zurückzuweisen.

Kritik entzündet sich unter anderem an der Begründung der Stadtspitze. Die Initiatoren werfen dem Oberbürgermeister vor, die Verwendung amtlicher Zahlen im Bürgerbegehren infrage zu stellen. Grundlage des Begehrens sei eine von der Stadt selbst genannte Finanzierungslücke bei den Dresdner Verkehrsbetrieben gewesen. Die Initiatoren vertreten die Auffassung, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf solche offiziellen Angaben verlassen können müssen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob nachträgliche Entwicklungen bei der Bewertung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens berücksichtigt werden dürfen. Während der Oberbürgermeister dies laut Vorlage für möglich hält, sehen die Initiatoren darin einen problematischen Eingriff in das Verfahren. Sie argumentieren, dass spätere Veränderungen die ursprüngliche Zulässigkeit nicht beeinflussen sollten.

Zudem kritisieren die Initiatoren die juristische Argumentation der Beschlussvorlage. Sie verweisen darauf, dass zentrale Formulierungen ihrer Ansicht nach keine eindeutige rechtliche Bewertung erkennen lassen. Auch bestehende juristische Fachliteratur wird von ihnen zur Unterstützung ihrer Position angeführt.

Der Stadtrat muss nun entscheiden, ob dem Widerspruch stattgegeben wird oder nicht. Der Ausgang könnte darüber bestimmen, ob es in Dresden doch noch zu einem Bürgerentscheid über mögliche Kürzungen im Nahverkehr kommt.