Sa, 30.03.2024 , 09:30 Uhr

Städtebauförderung in Sachsen

Die Städtebauförderung des Bundes ist ein wesentliches Instrument zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung. Seit über 50 Jahren unterstützen Bund und Länder Städte und Gemeinden in Deutschland, um städtebauliche Missstände zu beheben und die Standorte für Wohnen und Wirtschaft zu stärken. Für das Jahr 2022 sind im Bundeshaushalt 790 Millionen Euro für Städtebauförderprogramme vorgesehen, zusätzlich zu 110 Millionen Euro für die Sanierung von Sportstätten.

Ziele der Städtebauförderung 

Die Städtebauförderung verfolgt mehrere Ziele: Die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, die Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere, die Herstellung nachhaltiger Strukturen in städtebaulich beeinträchtigten Gebieten und die Unterstützung von Transformationsprozessen im Hinblick auf den Klimawandel. Seit 2020 ist die Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen in allen Förderprogrammen eine Grundvoraussetzung. 

Förderprogramme im Überblick 

Im Jahr 2021 unterstützte der Bund die Länder und Kommunen mit verschiedenen Programmen: 

 

Nationale Projekte des Städtebaus 

Das Bundesbauministerium fördert auch nationale Projekte des Städtebaus. Diese beinhalten investive und konzeptionelle Projekte von nationaler und internationaler Bedeutung. Seit 2014 wurden 193 Projekte mit einem Bundeszuschuss von rund 596 Millionen Euro gefördert. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung und Revitalisierung des baukulturellen Erbes, um den Herausforderungen des Klima- und Ressourcenschutzes zu begegnen. 

Das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur fördert seit 2016 überregionale Projekte der sozialen Infrastruktur. 

Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten unterstützt Kommunen bei der zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung von Sportstätten, mit 110 Millionen Euro im Haushalt 2022. 

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Die Anträge sind beim zuständigen Landesministerium oder den beauftragten Behörden zu stellen. Die Förderung erfolgt nach den jeweiligen Landesrichtlinien und basiert auf einer integrierten Entwicklungsplanung. 

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