Dresden - In Dresden verschärft sich der Streit um das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“. Am 30. Juni 2025 hatten die Initiatoren André Schollbach, Jens Matthis und Tilo Kießling über 40.000 Unterschriften bei Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) eingereicht. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen beschlossene Kürzungen im Liniennetz der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB).
Das städtische Rechtsamt empfiehlt laut Angaben der Initiatoren, das Bürgerbegehren als zulässig einzustufen. Oberbürgermeister Hilbert hingegen will es für unzulässig erklären lassen, da der Kostendeckungsvorschlag aus seiner Sicht nicht ausreiche. Die Initiatoren widersprechen dieser Darstellung und verweisen darauf, dass der im Bürgerbegehren genannte Finanzierungsbedarf auf einer Zahl beruhe, die Hilbert selbst dem Stadtrat mitgeteilt habe.
Nach Angaben der Initiatoren hatte der Oberbürgermeister dem Stadtrat Anfang 2025 eine „Finanzierungslücke von rund 18 Millionen Euro“ ab dem Jahr 2025 gemeldet. Diese Zahl wurde vom Stadtrat am 31. März 2025 zur Kenntnis genommen und war Grundlage für beschlossene Kürzungen im DVB-Angebot, etwa Taktreduzierungen und Linienanpassungen. Genau diese Zahl findet sich auch im Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens wieder.
Der Kostendeckungsvorschlag sieht vor, fehlende Mittel – soweit diese nicht durch Fördermittel oder Ausschüttungen kommunaler Unternehmen gedeckt werden – durch eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 450 auf maximal 475 Prozentpunkte zu kompensieren. Das Steuer- und Stadtkassenamt rechnet laut Vorlage V0615/25 bei dieser Anpassung mit jährlichen Mehreinnahmen zwischen 25,7 und 29,1 Millionen Euro.
Parallel dazu hat der Oberbürgermeister am 21. November 2025 eine Beschlussvorlage in den Gremienlauf gegeben, wonach der Stadtrat im Dezember über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden soll. Sollte das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und die darin formulierte Maßnahme gleichzeitig beschlossen werden, wäre die Erhöhung der Gewerbesteuer zwingend umzusetzen.
OB Hilbert warnt jedoch vor negativen Folgen einer solchen Steuererhöhung. Höhere Belastungen könnten laut Verwaltung die Wettbewerbsfähigkeit lokaler Unternehmen beeinträchtigen und Investitionen bremsen. Dresden hätte mit einem Hebesatz von 475 Prozent den höchsten Gewerbesteuersatz im Freistaat und einen der höchsten unter deutschen Großstädten.
Die Initiatoren halten dem entgegen, dass die Finanzierungslücke vollständig gedeckt werden könne und die von ihnen genutzten Zahlen direkt aus den Mitteilungen des Oberbürgermeisters stammen.
Im weiteren Verlauf entscheidet nun der Stadtrat über eine mögliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und über die Frage, ob eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes notwendig wird, um das aktuelle Leistungsniveau des ÖPNV zu erhalten.