Am kommenden Donnerstag, den 16.10.2025 befasst sich der Tauchaer Stadtrat mit einem Antrag der AfD-Fraktion: Demnach soll vor dem Rathaus dauerhaft die deutsche Nationalflagge wehen. Die Fraktion begründet ihren Vorschlag mit einem „Bekenntnis zu Demokratie und Freiheit“, der historischen Verantwortung Deutschlands seit 1848 und dem Wunsch, die „nationale Identität“ stärker sichtbar zu machen.
Der Vorschlag aus Taucha reiht sich in eine Reihe ähnlicher AfD-Initiativen im ganzen Bundesgebiet ein. Bereits im Juni brachte die Bundestagsfraktion einen Antrag ein, der die „klassische Beflaggung“ öffentlicher Gebäude betont und die Regenbogenflagge zum Christopher Street Day ausdrücklich kritisiert – mit dem Ziel, andere Fahnen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.
Auch in mehreren ostdeutschen Kommunen wird derzeit über die Beflaggung diskutiert: In Brandenburg fordert die AfD häufiger eine ständige Beflaggung mit Schwarz-Rot-Gold, während Städte dort rechtliche Grenzen prüfen. In Delitzsch (Nordsachsen) beschloss der Stadtrat Ende September, künftig dauerhaft die Deutschland- und Stadtflagge zu zeigen – auf die EU-Flagge wird verzichtet.
Die Stadtverwaltung rät in ihrer Beschlussvorlage zur Ablehnung des Antrags. Begründet wird das mit der Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung in Sachsen, die genau festlegt, an welchen Tagen die Bundesflagge zu zeigen ist – eine Dauerbeflaggung ist dort jedoch nicht vorgesehen. Außerdem betont die Verwaltung, dass die Stadt flexibel bleiben müsse, um bei internationalen Begegnungen, Städtepartnerschaften oder thematischen Aktionstagen – etwa zum Tibet-Tag – andere Fahnen zeigen zu können. Eine dauerhafte Bundesflagge würde diesen Gestaltungsspielraum einschränken.
Die Beflaggungsübersicht der Stadt nennt wiederkehrende Anlässe wie den 27. Januar, den 1. Mai, den 3. Oktober oder den Volkstrauertag, ergänzt um besondere Termine wie Wahlen oder den Tibet-Tag.
Klaus Hofmann, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Tauchaer Stadtrat, erklärt gegenüber dem lokalen Nachrichtenportal „Taucha kompak“: „Die Deutschlandfahne steht für den Zusammenhalt in unserem Land und für das Grundgesetz. Daher sollte sie dauerhaft an einem öffentlichen Gebäude präsent sein.“ Er verweist darauf, dass vor dem Rathaus zwei Masten vorhanden seien: „An einem kann man dann weiterhin die Stadtflagge oder auch die sächsische, nordsächsische oder europäische Fahne zeigen.“
Symbole, die für Diversität oder gesellschaftliche Gruppen stehen, lehnt Hofmann an öffentlichen Gebäuden ab:
„Eine Regenbogenfahne oder Tibet-Flagge sind Ausdruck einer Meinung – sie gehören nicht an städtische Einrichtungen. Gerade die Regenbogenflagge repräsentiert eine Minderheit. Die Mehrheit der Deutschen identifiziert sich damit nicht.“
Diese Passage findet sich jedoch nicht im offiziellen Antrag der Fraktion wieder.
In Sachsen legt die Verwaltungsvorschrift des Freistaates genau fest, wann und wie beflaggt werden darf. Eine Dauerbeflaggung ist für Kommunen nicht vorgesehen. Wird nicht permanent geflaggt, beginnt das Hissen der Fahnen am jeweiligen Gedenk- oder Feiertag frühestens um 7 Uhr und endet bei Sonnenuntergang – spätestens um 19 Uhr. Diese Regelung gilt in vielen Städten als gängige Praxis.