Sachsen: Mit Beginn des neuen Schuljahres am Montag gelten für viele Schülerinnen und Schüler in Sachsen strengere Regeln bei der privaten Smartphone-Nutzung.
An Oberschulen und Gymnasien sollen Handys bis einschließlich Klasse 8 während des Schulalltags grundsätzlich im Rucksack oder Spind bleiben. Mitgebracht und auf dem Schulweg genutzt werden dürfen die Geräte weiterhin. Für schulische Zwecke kann eine Lehrkraft die Nutzung erlauben, auch medizinisch notwendige Anwendungen sind ausgenommen. Kultusminister Conrad Clemens verspricht sich davon mehr Konzentration und persönlichen Austausch unter den Schülerinnen und Schülern.
Gleichzeitig soll die digitale Bildung gestärkt werden. Sachsen hat dafür unter anderem einen Medienpass vorbereitet, mit dem Kinder und Jugendliche den Umgang mit sozialen Medien, Online-Spielen und Falschinformationen lernen sollen. Auch Künstliche Intelligenz soll im Unterricht stärker thematisiert werden. Für die Klassen 7 und 8 sind zudem 15 Stunden digitales Selbstlernen unter Aufsicht vorgesehen. Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt eine Begrenzung der Handynutzung grundsätzlich, mahnt aber eine praktikable Umsetzung an.