Fr., 06.11.2026 , 10:52 Uhr

23-Jähriger soll bei einer Polizeiflucht einen Autofahrer vorsätzlich getötet haben.

Tödliche Verfolgungsfahrt: Mordanklage in Dresden

Nach einer tödlichen Verfolgungsfahrt in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage erhoben. Der 23-jährige Beschuldigte befindet sich inzwischen auf freiem Fuß.

Dresden - Nach einer tödlichen Verfolgungsfahrt im Mai 2026 hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen einen 23-jährigen Deutschen erhoben. Ihm werden unter anderem Mord, verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Bei dem Zusammenstoß an einer Kreuzung in Dresden wurde ein 32-jähriger Autofahrer so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb. Der Beschuldigte befindet sich inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Polizeiflucht führte von Pirna bis nach Dresden

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 23-Jährige am 9. Mai 2026 gegen 6:30 Uhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Kleintransporter von Bad Gottleuba-Berggießhübel nach Pirna gefahren sein. Dort passierte er auf der Clara-Zetkin-Straße mit überhöhter Geschwindigkeit Polizeibeamte, die daraufhin die Verfolgung aufnahmen.

Gegen 7 Uhr stellten die Beamten auf der Bundesstraße 172 in Richtung Dresden erneut Sichtkontakt zu dem Fahrzeug her. Der Beschuldigte soll versucht haben, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, indem er seine Geschwindigkeit deutlich erhöhte.

Auf der Strecke, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde galt, soll der 23-Jährige zeitweise bis zu 115 Kilometer pro Stunde gefahren sein. Zudem soll er mehrere rote Ampeln überfahren haben, ohne abzubremsen. Auf die Aufforderungen der Polizei, anzuhalten, reagierte er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nicht.

Die Verfolgungsfahrt führte innerhalb von etwa fünf Minuten von Pirna über Dohna bis zur Dohnaer Straße in Dresden.

Tödlicher Zusammenstoß an einer Kreuzung

An der Kreuzung Dohnaer Straße und Langer Weg in Dresden soll der Beschuldigte schließlich mit rund 95 Kilometern pro Stunde in den Kreuzungsbereich gefahren sein. Dabei soll er erneut eine rote Ampel missachtet haben.

Zur gleichen Zeit fuhr ein 32-jähriger Autofahrer bei für ihn zulässigem Signal in die Kreuzung ein. Dort kam es zum Zusammenstoß mit dem Kleintransporter.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte dabei mit Tötungsvorsatz. Das Fahrzeug des 32-Jährigen soll durch die Wucht des Aufpralls etwa 75 Meter über die Fahrbahn geschleudert worden sein.

Der Autofahrer erlitt schwerste Verletzungen. Vier Tage nach dem Unfall, am 13. Mai 2026, verstarb er an deren Folgen.

Haftbefehl wegen möglicher Schuldunfähigkeit aufgehoben

Der 23-Jährige wurde noch am Unfalltag vorläufig festgenommen. Ab dem 10. Mai 2026 befand er sich in Untersuchungshaft.

Am 1. Oktober 2026 hob das Landgericht Dresden den Haftbefehl jedoch auf. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte bei der Tatbegehung schuldunfähig gewesen sein könnte.

Seit der Aufhebung des Haftbefehls befindet sich der 23-Jährige auf freiem Fuß. Die Entscheidung über die Untersuchungshaft bedeutet allerdings keine abschließende Bewertung der strafrechtlichen Vorwürfe.

Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat inzwischen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Neben Mord werden dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.

Der 23-Jährige ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang nicht vorbestraft. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hat er sich bisher nicht geäußert.

Ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war und ob sich die erhobenen Vorwürfe bestätigen, ist Gegenstand des weiteren Verfahrens.

Landgericht entscheidet über Hauptverfahren

Das Landgericht Dresden muss nun prüfen, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Erst danach wird ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt. Wann der Prozess beginnen könnte, steht bislang nicht fest.

Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.