Di, 06.02.2018 , 12:15 Uhr

Trotz Haftbefehlen Fahrt fortgesetzt

Reitzenhain – Am Montag wurde im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle zwischen Bundespolizei und Bundeszollverwaltung in Reitzenhain ein türkischer Staatsangehöriger mit zwei aktuellen Haftbefehlen festgestellt.

 

Beamte des Hauptzollamtes Erfurt und der Bundespolizeiinspektion Chemnitz führten am Montag gemeinsame Kontrollmaßnahmen in Reitzenhain durch. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung eines  Fahrzeuges wurden gegen 20:15 Uhr bei einem Insassen gleich drei Fahndungsnotierungen festgestellt.

Neben einer Aufenthaltsermittlung bestanden gegen den Mann zwei aktuelle Strafvollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Der 39jährige Türke war 2015 und
2016 durch das Amtsgericht Wiesbaden wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt wurden.

Neben noch offenen Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.880 Euro waren noch 1.206,97 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Nach Zahlung des Gesamtbetrages von
7.106,97 Euro konnte der Türke seine Fahrt fortsetzen.

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