Dresden - Wer ein Haustier hält, trägt auch während der Urlaubszeit Verantwortung. Darauf weisen Sachsens Sozialministerin Petra Köpping und die Landestierschutzbeauftragte Carina Heinrich hin. Damit Tiere während der Abwesenheit ihrer Halter gut versorgt sind, sei eine frühzeitige und sorgfältige Planung der Betreuung notwendig.
Nach Angaben des Sozialministeriums sollten Haustiere nicht allein, unterversorgt oder unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Eine rechtzeitige Organisation der Versorgung sei entscheidend, um Stress für Mensch und Tier zu vermeiden.
Staatsministerin Petra Köpping appelliert an Tierhalterinnen und Tierhalter, sich bereits vor Reiseantritt um eine verlässliche Lösung zu kümmern. Wer ein Tier halte, müsse sich bewusst sein, dass er für dessen Wohl verantwortlich sei. Köpping betont: „Organisieren Sie rechtzeitig vor dem Urlaub eine zuverlässige Betreuung für Ihr Tier und treffen Sie alle notwendigen Vorbereitungen! Wer auf den letzten Drücker sucht, erzeugt nur Stress für Mensch und Tier.“
Auch die Landestierschutzbeauftragte Carina Heinrich unterstreicht die Bedeutung einer guten Versorgung während der Reisezeit. Nicht nur die Menschen hätten sich einen erholsamen Urlaub verdient, auch den Tieren solle es in dieser Zeit gut gehen.
Tierhalter sollten sich idealerweise sechs bis acht Wochen vor dem Reiseantritt um eine geeignete Betreuung kümmern. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten infrage: Familie und Freunde, qualifizierte Tiersitter, Tierpensionen oder auch Tierheime.
Tierheime seien auf unterschiedliche Tierarten eingestellt und könnten sachkundige Betreuung anbieten. Gleichzeitig unterstützen sie nicht nur bei der Versorgung von Fundtieren und der Vermittlung neuer tierischer Gefährten, sondern können auch Urlaubsplätze für Haustiere bereitstellen. Besonders in der Hauptreisezeit seien die Kapazitäten jedoch häufig begrenzt.
Bei kleineren Heimtieren wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögeln ist laut den Hinweisen häufig eine Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung ratsam. Für diese Tiere kann ein Ortswechsel mit erheblichem Stress verbunden sein.
Wer sein Tier einem Tiersitter anvertraut, sollte vorab alle wichtigen Informationen weitergeben. Dazu gehören Futtergewohnheiten, bekannte Krankheiten, Allergien und besondere Charaktereigenschaften des Tieres. Bei Hunden kann beispielsweise wichtig sein, wie sie auf andere Hunde reagieren.
Auch die Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes sollten dem Betreuer vorliegen. So kann im Notfall schnell Hilfe organisiert werden. Ein verantwortungsvoller Tiersitter sollte diese Informationen aktiv einholen.
Für Tiere sind feste Abläufe und Routinen besonders wichtig. Regelmäßige Fütterungszeiten, vertraute Betreuungspersonen und gewohnte Abläufe können helfen, Stress während der Abwesenheit der Halter zu reduzieren.
Soll das Haustier mit in den Urlaub reisen, müssen Halter vorab klären, ob Tiere in der Unterkunft erlaubt sind. Zudem wird eine tierärztliche Beratung empfohlen. Dabei können mögliche Erkrankungen am Reiseziel, notwendige Impfungen, Parasitenbekämpfung oder Maßnahmen gegen Reiseübelkeit besprochen werden.
Bei Autofahrten muss das Tier sicher transportiert werden. Dafür kommen beispielsweise spezielle Gurtsysteme, stabile Trennvorrichtungen oder Transportboxen infrage. Regelmäßige Pausen mit Auslauf sind ebenfalls wichtig.
Besondere Vorsicht gilt bei Hitze: Tiere dürfen niemals unbeaufsichtigt in geparkten Fahrzeugen zurückgelassen werden. Überhitzung kann lebensbedrohlich sein. Auch Staus und hohe Temperaturen sollten bei der Reiseplanung berücksichtigt werden.
Für Flug- und Bahnreisen gelten ebenfalls besondere Vorschriften. Meist ist eine geeignete Transportbox erforderlich. Relevante Informationen zum Tier sollten gut sichtbar an der Box angebracht werden. Größere Hunde müssen in der Bahn einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.
Wer eine Tierpension nutzen möchte, sollte sich vorab sorgfältig informieren. Empfehlungen können unter anderem Tierärzte, Tierschutzvereine oder Online-Recherchen liefern. Vor der Buchung sollte die Einrichtung möglichst besucht werden.
Wichtige Fragen betreffen die Sachkunde der Mitarbeitenden, Haltung und Auslaufbedingungen, Rückzugsmöglichkeiten, Sauberkeit, Beheizbarkeit und Ausbruchsicherheit. Auch das Betreuungsverhältnis spielt eine Rolle: Es sollte nicht eine Betreuungsperson für zu viele Tiere verantwortlich sein.
Zudem verlangen viele Einrichtungen bestimmte Impfungen. Bei Katzen nehmen manche Pensionen nur kastrierte Tiere auf. Hündinnen sollten möglichst nicht läufig sein.
Eine Alternative zur Tierpension ist die mobile Betreuung durch erfahrene Tiersitter. Dabei bleiben die Tiere in ihrer vertrauten Umgebung. Das kann insbesondere für Katzen mit Freigang eine stressarme Lösung sein.
Bei der Betreuung von Hunden ist seit 2021 die Tierschutzhundeverordnung zu beachten. Einzel gehaltene Hunde brauchen demnach mehrmals täglich mindestens zwei Stunden Sozialkontakt und Auslauf. Welpen benötigen entsprechend mehr Betreuung.
Das Sozialministerium weist außerdem darauf hin, dass Futterautomaten keine verlässliche Betreuungslösung für die Urlaubszeit darstellen. Technik könne ausfallen. In einem solchen Fall könnten Tiere unbemerkt ohne Nahrung bleiben.
Zudem ersetzt ein Automat keine menschliche Kontrolle. Verletzungen, Krankheiten oder andere Probleme würden ohne Betreuung möglicherweise nicht erkannt. Auch Aquarien- und Terrarientiere dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben, da sie auf funktionierende Technik angewiesen sind. Mindestens einmal täglich sollte das Wohl der Tiere kontrolliert werden.
Trotz bestehender Betreuungsmöglichkeiten kommt es nach Angaben des Ministeriums jedes Jahr erneut zum Aussetzen von Haus- und Heimtieren. Tiere könnten weder in der freien Natur noch allein in einer verschlossenen Wohnung zuverlässig überleben.
Das Aussetzen von Haustieren ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. In § 3 Nr. 3 heißt es, dass es untersagt ist, ein in menschlicher Obhut gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
Je nach Ausmaß des verursachten Schadens oder Leidens kann dies eine Straftat darstellen. Die Botschaft des Ministeriums ist deshalb klar: Wer ein Tier hält, muss auch für die Urlaubszeit rechtzeitig Verantwortung übernehmen.