Di., 21.07.2026 , 11:55 Uhr

Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für beide Angeklagten

Urteil heute: Kommen die Angeifer auf John Rudat heute in Haft?

Im Prozess um den Angriff auf John Rudat in einer Dresdner Straßenbahn fordert die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagten jeweils drei Jahre Haft.

Dresden - Im Prozess um den Angriff auf den US-Amerikaner John Rudat in einer Dresdner Straßenbahn hat die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagten jeweils drei Jahre Haft gefordert. Das schreibt saechsische.de. Die Plädoyers wurden am Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden gehalten. Das Urteil soll am Dienstag verkündet werden.

Die beiden 21 Jahre alten Angeklagten müssen sich seit April wegen des Angriffs auf Rudat sowie wegen weiterer ihnen zur Last gelegter Delikte verantworten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Angriff in einer Straßenbahn der Linie 7

Die Tat ereignete sich nach den bisherigen Feststellungen am 24. August 2025 kurz nach Mitternacht in einer Straßenbahn der Linie 7. Die Bahn war zwischen dem Albertplatz und der Augustusbrücke unterwegs.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte einer der Angeklagten, Majd A., seine damalige Freundin bereits beim Einsteigen am Albertplatz im Schwitzkasten gehalten. In der Straßenbahn soll er die junge Frau unter anderem geschubst, an den Haaren gezogen und geschlagen haben.

John Rudat forderte den Mann demnach auf, die Frau in Ruhe zu lassen. Daraufhin soll Majd A. auf den US-Amerikaner eingeschlagen haben. Rudat, der Erfahrung im Kampfsport hat, wehrte sich.

Während der nur wenige Sekunden dauernden Auseinandersetzung soll der zweite Angeklagte, Ismail H., hinzugekommen sein. Ihm wird vorgeworfen, Rudat mit einem Cuttermesser quer durch das Gesicht geschnitten zu haben.

Rudat musste notoperiert werden

Die Schnittverletzung verlief vom linken Auge über die Nase bis unter den rechten Mundwinkel. Rudat wurde in das Universitätsklinikum Dresden gebracht und dort noch am selben Tag operiert.

Der US-Amerikaner ist ausgebildeter Rettungssanitäter und hatte nach den vorliegenden Informationen erste Erfahrungen als Model gesammelt. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wurde sein Gesicht durch die zurückgebliebene Narbe dauerhaft entstellt.

Majd A. konnte nach der Tat noch in der Nähe des Neustädter Marktes festgenommen werden. Ismail H. wurde zunächst nicht angetroffen.

Zu Beginn des Prozesses hatten die beiden Angeklagten die zentralen Vorwürfe eingeräumt und sich entschuldigt. Ihr Verhalten führten sie unter anderem auf den Konsum von Alkohol und Drogen zurück. Rudat sagte im Mai als Zeuge und Nebenkläger vor Gericht aus.

Videos und Zeugenaussagen ausgewertet

Die Jugendkammer vernahm im Laufe des Verfahrens zahlreiche Zeuginnen und Zeugen aus der Straßenbahn. Zudem wurden Aufnahmen der Überwachungskameras und ein Video ausgewertet, das ein Begleiter Rudats angefertigt hatte.

Der 43 Jahre alte Dresdner Feuerwehrmann wird als Rudats Gastbruder bezeichnet. Auch er tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Majd A. soll ihn getreten haben, nachdem Rudat bereits im Gesicht verletzt worden war.

Staatsanwalt Til von Borries würdigte in seinem Plädoyer die Zivilcourage Rudats. Bei der Auseinandersetzung zwischen Majd A. und seiner Freundin habe es sich aus Sicht der Anklage nicht um eine harmlose Streitigkeit gehandelt. Der Angeklagte sei aggressiv aufgetreten und habe die damals 19-Jährige stark eingeschüchtert.

Drei Jahre Freiheitsstrafe für Majd A. gefordert

Für Majd A. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Nach Auffassung der Anklage soll bei ihm Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, da er bei der überwiegenden Zahl der angeklagten Taten bereits 21 Jahre alt gewesen sei.

Das Verfahren umfasst neben den Körperverletzungsvorwürfen im Zusammenhang mit der Straßenbahnfahrt weitere Anklagepunkte. Dazu gehören laut den bereitgestellten Informationen unter anderem der Handel mit Cannabis und Medikamenten, ein Angriff auf einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes am Wiener Platz sowie ein Schlag mit einer Glasflasche gegen den Kopf eines weiteren Mannes.

Über diese Vorwürfe und die strafrechtliche Bewertung entscheidet das Gericht.

Jugendstrafe für Ismail H. beantragt

Für Ismail H. forderte die Staatsanwaltschaft eine einheitliche Jugendstrafe von ebenfalls drei Jahren. Die Anklage wirft ihm unter anderem schwere Körperverletzung vor.

Zur Begründung verwies der Staatsanwalt auf die schwere Gesichtsverletzung und die dauerhaft sichtbare Narbe Rudats. Darüber hinaus werden Ismail H. weitere Taten vorgeworfen. Er soll unter anderem mehrfach Marihuana verkauft und einem möglichen Kunden Deodorant ins Gesicht gesprüht haben.

Der Vertreter der Nebenklage, Michael Bürger, schloss sich den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft an. Er bezeichnete Angriffe im öffentlichen Raum wie die Tat in der Straßenbahn als erschreckend und belastend.

Urteil für Dienstag angekündigt

Der Prozess soll am Dienstagvormittag mit den Plädoyers der beiden Verteidigerinnen fortgesetzt werden. Anschließend haben die Angeklagten das Recht auf ein letztes Wort.

Die Jugendkammer des Landgerichts Dresden will das Urteil nach den vorliegenden Informationen am Dienstag um 17 Uhr verkünden.

 

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