Do., 19.03.2026 , 15:12 Uhr

Gericht erklärt minderjährigen Täter für schuldunfähig

Urteil im Fall „Emma“ gefallen

Im Fall einer getöteten 21-Jährigen bei Dresden hat das Landgericht den Täter für schuldunfähig erklärt und die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

Dresden - Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 21-jährigen Frau nahe Dresden hat das Landgericht Dresden ein Urteil gesprochen. Der zur Tatzeit 16-jährige Angeklagte wurde von der Jugendkammer für schuldunfähig erklärt. Das Gericht ordnete seine unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Maßregelvollzug an. Das Urteil ist rechtskräftig.

Tat nach Techno-Party

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Jugendliche die junge Frau im Mai 2025 in der Laußnitzer Heide getötet. Zuvor hatten sich beide im Umfeld illegaler Techno-Partys aufgehalten. Die Polizei hatte in der Nähe des späteren Tatorts zwei Veranstaltungen mit insgesamt rund 200 Teilnehmern aufgelöst.

Die 21-Jährige, die zuletzt in Dresden lebte, wurde durch eine Vielzahl von Messerstichen getötet. Ihre Leiche wurde später in dem Waldgebiet gefunden.

Psychische Erkrankung als Hauptursache

Das Gericht sieht die Tat im Wesentlichen durch eine schwere psychische Erkrankung des Jugendlichen verursacht. Zusätzlich habe der Konsum von Betäubungsmitteln eine Rolle gespielt.

Nach Angaben des Gerichts befand sich der Angeklagte bereits vor der Tat in psychiatrischer Behandlung, die von seinen Eltern veranlasst worden war.

Einstufung als Totschlag

Die Jugendkammer bewertete die Tat rechtlich als Totschlag. Mordmerkmale seien nicht erfüllt gewesen. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass es sich nicht um einen sogenannten Femizid handelt.

Diese Einschätzung stützt sich laut Gericht auf Zeugenaussagen, ausgewertete Foto- und Videoaufnahmen sowie Chatverläufe vom Tattag. Hinweise darauf, dass die Tat aufgrund des Geschlechts des Opfers begangen wurde, hätten sich demnach nicht ergeben.