Im Prozess gegen Susann E. geht es um die entscheidende Frage: Wusste die Angeklagte von den Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“? Ihre Verteidiger sagen Nein und fordern einen Freispruch.
Die Rechtsanwälte erklärten vor dem Oberlandesgericht Dresden, während des Verfahrens sei kein Wissenstransfer zwischen den Mitgliedern der Terrorgruppe und ihrer Mandantin nachgewiesen worden. Es gebe demnach keine ausreichenden Beweise dafür, dass Susann E. von den Morden, Anschlägen und Raubüberfällen des NSU gewusst habe.
Die Bundesanwaltschaft bewertet die Rolle der 45-Jährigen dagegen anders und fordert vier Jahre Haft. E. soll Beate Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte für Zahnarztbesuche überlassen und ihr beim Leben unter falscher Identität geholfen haben. Außerdem wird ihr Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen vorgeworfen. Susann E. selbst äußerte sich während des Prozesses nur mit wenigen Worten. Das Urteil soll ma 17. Juli 2026 verkündet werden.