Fr., 07.03.2025 , 12:25 Uhr

Ein Beamter verurteilt, zwei freigesprochen – Urteil nicht rechtskräftig

Urteil im Prozess um Munitionsaffäre beim LKA Sachsen

Im Skandal um ein illegales Schießtraining des LKA Sachsen verhängt das Landgericht Dresden eine Geldstrafe gegen einen Beamten. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

Dresden - Im Prozess um die Munitionsaffäre beim Landeskriminalamt Sachsen hat das Landgericht Dresden am Mittwoch ein Urteil gefällt. Ein angeklagter Beamter wurde wegen veruntreuender Unterschlagung und Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Zwei weitere Beamte wurden freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund des Falls

Der Fall geht auf den Herbst 2018 zurück, als ein Einsatzkommando des LKA ohne Genehmigung an einem Schießtraining auf einem privaten Schießplatz in Güstrow teilnahm. Für das Training wurden mindestens 7.000 Schuss Munition aus den Beständen des LKA verwendet. Erst im März 2021 wurde der Skandal öffentlich und führte zu umfassenden Ermittlungen sowie personellen Konsequenzen.

Geheimer Prozess und Anklage

Der Prozess begann im April 2024 unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen. Nur zur Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit zugelassen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für alle Angeklagten Bewährungsstrafen wegen Diebstahls, Bestechlichkeit und Verstößen gegen das Waffengesetz gefordert. Sie prüft derzeit, ob sie gegen die Freisprüche Revision einlegen wird.

Konsequenzen für das LKA

Die betroffenen Beamten wurden vom Dienst suspendiert. Das betroffene Kommando wurde aufgelöst und neu organisiert. Zudem kam es zu personellen Veränderungen in der Führungsebene des LKA Sachsen. Insgesamt sollen rund 7.500 Schuss Munition aus den Beständen des LKA für das Schießtraining entwendet worden sein.