Fr, 20.05.2022 , 13:23 Uhr

Urteil zu Angriffen auf Dresdner Stadtfest von Bundesgerichtshof bestätigt

Dresden – Die Verurteilung von zwei Rechtsextremen wegen Angriffen auf Ausländer beim Dresdner Stadtfest 2016 hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.

Beide Männer wurden jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von fünf Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Entscheidung des Landgerichts Dresden enthalte keine Rechtsfehler, teilte der BGH am Freitag mit. Die Männer attackierten damals als Teil einer „Bürgerwehr“ Afghanen und Iraker auf den Elbwiesen an der Augustusbrücke. Mindestens neun Flüchtlinge wurden - teils erheblich – verletzt. (mit dpa)

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