Fr., 16.01.2026 , 09:38 Uhr

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage vor Schöffengericht

Verbotenes Rennen: Beschuldigter in Haft

Nach einem mutmaßlichen verbotenen Kraftfahrzeugrennen und zwei Diebstählen erhebt die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage. Der 31-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – erhoben. Dem Mann werden unter anderem Diebstahl in zwei Fällen sowie die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte Anfang Oktober 2025 aus einer Autowerkstatt in Riesa einen Pkw im Wert von rund 7.500 Euro entwendet haben. Das Fahrzeug habe er demnach behalten wollen.

Mit diesem Pkw soll der Mann am 14. Oktober 2025 gegen 12:15 Uhr innerorts in Zeithain unterwegs gewesen sein. Als ihn ein Funkstreifenwagen der Polizei zum Anhalten aufforderte, soll er auf der Hauptstraße deutlich über 100 km/h beschleunigt haben. Laut Anklage fuhr der Beschuldigte dabei nahezu durchgehend mittig auf der Fahrbahn und nutzte sowohl den eigenen als auch den Fahrstreifen des Gegenverkehrs.

Während der Fahrt habe das Fahrzeug mehrfach Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h erreicht. Nach dem Überqueren der Kreuzung Gohliser Straße und Riesaer Straße soll der Beschuldigte die Kontrolle über den Pkw verloren haben. Das Fahrzeug überschlug sich. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand stand der Mann während der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Ein weiterer Tatvorwurf betrifft einen Vorfall in Dresden. In der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober 2025 soll der Beschuldigte in das Bürogebäude einer Carsharing-Firma auf der Antonstraße eingedrungen sein. Dort habe er einen Autoschlüssel an sich genommen und anschließend einen auf dem Firmengelände abgestellten Pkw im Wert von etwa 30.000 Euro entwendet, um auch dieses Fahrzeug für sich zu behalten.

Der Mann wurde am 28. Oktober 2025 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden am Folgetag einen Haftbefehl. Seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Mann erheblich vorbestraft. Zu den aktuellen Tatvorwürfen habe er bislang keine Angaben gemacht.

Nun wird das Amtsgericht Dresden darüber entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zugelassen wird. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht derzeit noch nicht fest.