Dresden - Laut Anklageschrift soll der Beschuldigte in der Straßenbahnlinie 7 mehrfach frontal und für andere Fahrgäste sichtbar NS-verherrlichende Inhalte auf seinem Mobiltelefon abgespielt und dabei den Hitlergruß gezeigt haben. Eine 63-jährige Mitfahrerin soll daraufhin ihn aufgefordert haben, diese Handlungen zu unterlassen. Daraufhin soll der Beschuldigte ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch die Geschädigte Schmerzen sowie ein Hämatom an der linken Schläfe erlitten hat.
Der Beschuldigte sei bereits vorbestraft und habe zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Zum Tatzeitpunkt sei er möglicherweise aufgrund Alkoholisierung vermindert schuldfähig gewesen. Über die weiteren Hintergründe, wie etwa Motive oder konkrete Kontakte zu verfassungswidrigen oder terroristischen Organisationen, macht die Anklage bislang keine detaillierten Aussagen, außer dem Hinweis auf den genannten Kennzeichengebrauch.
Derzeit prüft das Amtsgericht Dresden die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage. Ein konkreter Termin für die Hauptverhandlung wird vom Gericht festgelegt.