Mi., 07.01.2026 , 09:10 Uhr

Nicht öffentliche Verhandlung vor Landgericht Dresden

Verfahren nach Tod einer 21-Jährigen startet

Nach dem gewaltsamen Tod einer 21-Jährigen bei Dresden beginnt das Verfahren gegen einen Jugendlichen. Wegen möglicher Schuldunfähigkeit läuft es als Sicherungsverfahren.

Dresden - Nach dem gewaltsamen Tod einer 21-jährigen Frau in einem Wald nordöstlich von Dresden beginnt nun das gerichtliche Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter. Wie das Landgericht Dresden mitteilte, steht ein Jugendlicher vor Gericht, der zur Tatzeit 16 Jahre alt gewesen sein soll und als Freund der Getöteten gilt.

Da der Beschuldigte minderjährig ist, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Insgesamt sind bis zum 27. Februar sieben Verhandlungstermine angesetzt.

Leiche im Wald bei Laußnitz entdeckt

Die Leiche der 21-jährigen Emma war im Mai vergangenen Jahres in einem Waldgebiet bei Laußnitz entdeckt worden. Die junge Frau wurde in Magdeburg geboren und lebte zuletzt in Dresden. Nach rechtsmedizinischen Erkenntnissen verblutete sie infolge mehrerer Stichverletzungen.

Zum Zeitpunkt des Leichenfundes hatte die Polizei in der Nähe des Tatortes zwei illegale Techno-Partys mit insgesamt rund 200 jungen Teilnehmenden aufgelöst. In diesem Zusammenhang starteten die Ermittler einen Zeugenaufruf, um mögliche Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten.

Vorwurf der heimtückischen Tötung

Der beschuldigte Jugendliche wurde unweit des Fundortes festgenommen, der zugleich als Tatort gilt. Ihm wird vorgeworfen, die junge Frau mit mehreren Messerstichen heimtückisch getötet zu haben. Weitere Details zum Tatablauf, zu möglichen Motiven oder zu den Hintergründen der Tat haben die Ermittlungsbehörden bislang nicht veröffentlicht. Auch Angaben zur Identität des Beschuldigten wurden nicht gemacht.

Sicherungsverfahren statt Strafprozess

Da der Jugendliche zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein soll, wird das Verfahren als sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Gründe für eine Schuldunfähigkeit können unter anderem schwere psychische Erkrankungen oder ein Zustand sein, in dem das eigene Handeln etwa durch den Einfluss von Drogen nicht mehr richtig eingeschätzt werden kann.

Nach seiner Festnahme am 18. Mai wurde der damals 16-Jährige in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht. Ziel des Verfahrens ist nicht die Verhängung einer Strafe, sondern die Prüfung, ob Schutzmaßnahmen notwendig sind. Dazu kann insbesondere die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gehören.