Mo., 24.08.2026 , 11:18 Uhr

32-Jähriger soll dort eine 15-jährige Haftstrafe verbüßen

Verurteilter nach Moldau ausgeliefert

Ein in Moldau zu 15 Jahren Haft verurteilter Mann ist aus Deutschland ausgeliefert worden. Festgenommen worden war der 32-Jährige im Februar in Löbau.

Dresden - Ein in der Republik Moldau zu 15 Jahren Haft verurteilter 32-Jähriger ist aus Deutschland an die moldauischen Behörden ausgeliefert worden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte, erfolgte die Übergabe bereits am 12. August 2026 am Flughafen Frankfurt am Main.

Der moldauische Staatsangehörige war zuvor seit Februar in Deutschland in Auslieferungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Auslieferung mit Beschluss vom 17. Juni 2026 für zulässig erklärt. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bestanden keine Auslieferungshindernisse.

Festnahme auf Baumarkt-Parkplatz in Löbau

Der Mann war am 24. Februar 2026 durch die Bundespolizeiinspektion Ebersbach auf einem Baumarkt-Parkplatz in Löbau im Landkreis Görlitz festgenommen worden. Seit November 2025 war international über Interpol nach ihm gesucht worden.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hatte der 32-Jährige noch vor der Verkündung des Urteils in seinem Prozess im Mai 2025 die Republik Moldau verlassen. In Deutschland soll er nach eigenen Angaben in Berlin untergetaucht sein.

Das Urteil des moldauischen Gerichts wurde am 27. Juni 2025 gefällt.

15 Jahre Haft in der Republik Moldau

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde der Mann in Moldau wegen Menschenhandels mit Kindern und Kinderpornografie nach dortigem Recht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Dem Urteil zufolge soll er zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 zwei 14-Jährige durch Täuschungen und Drohungen dazu gezwungen haben, ihm sexualbezogene Fotos zu übersenden. Außerdem soll er eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen gebracht haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die zugrunde liegenden Taten auch nach deutschem Recht strafbar wären. Sie nennt dabei sexuellen Missbrauch von Jugendlichen sowie den Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte.

Oberlandesgericht erklärte Auslieferung für zulässig

Nach der Festnahme befand sich der Mann in Auslieferungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden prüfte anschließend die Voraussetzungen für eine Überstellung in die Republik Moldau und erklärte diese im Juni für zulässig.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden veranlasste daraufhin über das Sächsische Staatsministerium der Justiz die notwendige Entscheidung des Auswärtigen Amts über die Bewilligung der Auslieferung.

Am 12. August wurde der Verurteilte schließlich mit Unterstützung der zuständigen Bundespolizei am Flughafen Frankfurt am Main an die moldauischen Behörden übergeben.

Haftbedingungen waren Teil der Prüfung

Grundlage für den Auslieferungsverkehr mit der Republik Moldau sind nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft das Europäische Auslieferungsübereinkommen und dessen Zusatzprotokolle.

Im Verfahren wurde demnach auch geprüft, unter welchen Bedingungen der 32-Jährige seine Haftstrafe verbüßen soll. Dabei sei zugesichert worden, dass seine Unterbringung den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie europäischen Grundsätzen und Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen entspricht.

Mit der Auslieferung kann die in der Republik Moldau rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafe nun dort vollstreckt werden.