Do, 01.12.2016 , 17:20 Uhr

Verwaltungsgericht kippt Bachmanns Versammlungsleiterverbot

Dresden – Einen Tag nachdem sich Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten musste, konnte er jetzt vor dem Verwaltungsgericht Dresden einen Erfolg verbuchen. Das Gericht kippte die Anordnung der Stadt Dresden, dass Bachmann bis 2021 kein Versammlungsleiter sein darf.

Die Stadt hatte Bachmann als unzuverlässig eingestuft, nachdem er Pegida-Anhänger zu einer sogenannten Raucherpause am 3. Oktober aufgerufen hatte. Dem waren einige Demonstranten gefolgt und hatten bei den offiziellen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit Gäste, darunter auch Staatsoberhäupter angepöbelt.

Gegen das Versammlungsleiterverbot erhob Bachmann Einspruch mit einem Eilantrag und hatte damit Erfolg beim Verwaltungsgericht. Demnach ist die von der Versammlungsbehörde benannte Regelung des Sächsisches Versammlungsgesetz keine hinreichende Rechtsgrundlage für das ausgesprochene Verbot. Der generelle Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung lasse sich damit nicht begründen, so das Gericht. Die Behörde werde vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der Versammlung und der dem Antragsteller vorgehaltenen Verstöße zu prüfen haben, ob dem „PEGIDA Förderverein e. V.“ bei zukünftigen Veranstaltungen die Auflage erteilt werden kann, einen anderen Versammlungsleiter einzusetzen. Dabei machte das Gericht allerdings deutlich, dass es die dem Antragsteller vorgehaltenen Verstöße gegen versammlungsrechtliche Vorschriften entgegen seiner eigenen Auffassung „keinesfalls für belanglos“ halte.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

 

 

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