Mo, 10.01.2022 , 08:52 Uhr

Verzögerung bei der allgemeinen Impfpflicht

Sachsen- Im März 2022 sollte eine allgemeine Impfpflicht kommen. Der Zeitplan von Bundeskanzler Olaf Scholz verschiebt sich nun offenbar.

Das Thema, das zur Zeit alle Sachsen interesseiert, ist u.a. die allgemeine Impfpflicht. In Deutschland sollte spätestens im März 2022 eine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden. So hat es Bundeskanzler Olaf Scholz im November letzten Jahres angekündigt. Nun ist bekanntgeworden, dass der Bundeskanzler seinen Zeitplan wohl nicht einhalten können wird. Laut Medienberichten seien rechtliche Aspekte noch ungeklärt. Außerdem sei eine genaue Ausgestaltung des Gesetzes noch nicht erfolgt und die Ampelparteien müssten sich noch intensiv beraten. 

Ende Januar soll es eine erste Debatte zu dem Thema der allgemeinen Impfpflicht im Bundestag geben. Die Entscheidung dazu könne im Bundestag aber frühestens Mitte März fallen, da im Februar nur eine Sitzungswoche wegen des Karnevals angesetzt sei. Anschließend muss das Gesetz noch vom Bundesrat abgenickt werden. Dieser tagt regulär Anfang April. Dementsprechend könne eine allgemeine Impflicht kaum vor Mai in Kraft treten. 

Um das Thema Impfen sollte es auch am Dienstag in Sachsen bei der Bürgersprechstunde mit Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping gehen. Die Online-Bürgersprechstunde wurde aber wegen Krankheit des Experten abgesagt.

Für Pflegeberufe tritt jedoch bereits ab dem 15. März die Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Bei den Pflegeberufen in Sachsen sind nur knapp 60 Prozent geimpft. Viele der nicht geimpften Pflegekräfte melden sich wegen dieser Gesetzesänderung deshalb schon jetzt arbeitssuchend.

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